Sie dürfen die köstlichen Waldgewächse auf Flächen mitnehmen, für die kein privates oder gesetzliches Betretungsverbot gilt. Letzteres wird in Deutschland je nach Landesrecht unterschiedlich angewendet – sich vorab über die Regelungen am Sammelort zu informieren, bewahrt vor unangenehmen Überraschungen. Ist der Wald frei zugänglich, können Sie Pilze für den Eigenbedarf sammeln und für unsere
Pilz-Rezepte verwenden. Ein Verkauf ist nicht gestattet, es sei denn, Sie holen explizit eine Erlaubnis vom Waldbesitzer ein. Für einige geschützte Sorten gilt ein generelles Sammelverbot, sie müssen immer stehengelassen werden. Dazu zählt beispielsweise der Trüffel.