Gibt es unterschiedliche Layouts der Gutscheinkarten und in welchen Nominalbeträgen sind die Gutscheinkarten erhältlich?
Es werden zurzeit drei verschiedene Layouts bei EDEKA (achten Sie auf das EDEKA Logo) sowie drei verschiedene Layouts für Marktkauf (achten Sie auf das Marktkauf Logo) zu unterschiedlichen Anlässen zum Verkauf angeboten.
Die Gutscheinkarten werden sowohl mit festen Nominalwerten in Höhe von € 10, € 25 und € 50 als auch mit dynamischen Nominalwerten zwischen € 1 und € 100 angeboten. Auf den Gutscheinkarten mit festen Werten sind die Werte bereits vorgedruckt. Bei den dynamischen Gutscheinkartenwerten können Sie die Gutscheinkarte mit einem beliebigen Betrag zwischen € 1 und € 100 aufladen.
Wie lange ist die EDEKA Gutscheinkarte gültig?
Die EDEKA Gutscheinkarte ist 3 Jahre lang gültig. Herausgeber der EDEKA Gutscheinkarte ist die A1 Bank in Zusammenarbeit mit EDEKA AG. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren
AGB.Wann werden die Gutscheinkarten aktiviert? Kann die Gutscheinkarte direkt zum Bezahlen eingesetzt werden?
Die Gutscheinkarten werden einmalig nach Abschluss des Kaufprozesses nach vollständiger Bezahlung im System aktiviert. Die Gutscheinkarte kann ab diesem Zeitpunkt ohne Zeitverzögerung zur Bezahlung eingesetzt werden.
Können die Gutscheinkarten mehrmals für Bezahlvorgänge eingesetzt werden? Gibt es einen Mindestbetrag? Können die Karten wieder aufgeladen werden?
Die Gutscheinkarten können mehrmals für Bezahlvorgänge eingesetzt werden – solange bis das Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Es gibt keinen Mindestwert ab dem die Gutscheinkarten erst eingesetzt werden können. Außerdem gibt es keine Maximalanzahl wie oft die Gutscheinkarten verwendet werden können.
Die Gutscheinkarten sind nicht wiederaufladbar.
Wo können die Vorvertraglichen Informationen, die AGB und das Beschwerdemanagement eingesehen werden?
Über die nachfolgenden Links können Sie die Vorvertraglichen Informationen und AGB sowie die Informationen zum Beschwerdemanagement herunterladen. Außerdem können die Vorvertraglichen Informationen und die AGB direkt im teilnehmenden EDEKA Markt eingesehen werden.
Vorvertragliche Informationen, AGB und
Kundeninformation Beschwerdemanagement hier runterladen.
Kann das Guthaben zurückgetauscht werden?
Der Guthabenrücktausch in Bargeld ist im Markt ausgeschlossen.
Sie können jedoch über die herausgebende Bank Ihr Guthaben zurücktauschen. Hierfür bitte das zum Download bereitstehende
Rücktauschformular vollständig ausfüllen und sich im teilnehmenden EDEKA Markt anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses legitimieren.
Abzüglich der Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 9,50 wird das Restguthaben auf Ihr Konto überwiesen.
Welche Schritte muss ich einhalten, wenn ich meine EDEKA Gutscheinkarte verloren habe?
1. Gutscheinkarte über die A1 Bank sperren lassen
Dazu ist ein Kassenbon oder eine Kartennummer (Seriennummer) notwendig. Sollte Ihnen Ihre Gutscheinkarte abhandengekommen sein, können Sie die Gutscheinkarte direkt bei der kostenlosen Sperrhotline der A1 Bank sperren lassen. Diese ist unter der Rufnummer 0800 1800001 zu erreichen.
2. Verlust und/oder Diebstahlsanzeige bei Polizei aufgeben
3. Rücktauschformular ausfüllen
Hierfür bitte das zum Download bereitstehende
Rücktauschformular vollständig ausfüllen
4. In einem teilnehmenden Markt Legitimation durchführen
Mit dem Rücktauschformular gehen Sie bitte in einen teilnehmenden EDEKA Markt, um sich anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses zu legitimieren. Danach können Sie das Formular der A1 Bank zusenden.
5. Betrag über die A1 Bank auszahlen lassen
Abzüglich der Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 9,50 wird das Restguthaben auf Ihr Konto überwiesen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Rückfragen zur Gutscheinkarte habe??
Der EDEKA Kundenservice steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Gutscheinkarte von Mo – So von 8 – 20 Uhr unter der Rufnummer 0800 3335211* oder per Mail (info@edeka.de) zur Verfügung.