Immunstärkend, keimtötend, gut für die Haut und zum Abnehmen: Cistustee werden viele Wirkungen zugeschrieben. Sogar vor dem Coronavirus soll er schützen. Diese Aussagen sind aus wissenschaftlicher Sicht unhaltbar. Dennoch kann die ein oder andere Tasse des Tees guttun.
Viele Menschen schwören seit jeher auf die wohltuenden Effekte von Kräutertee – und tatsächlich sind manche Wirkungen nachgewiesen. So kann Salbeitee Halsschmerzen lindern und Fencheltee Blähungen. Tees mit entsprechendem Wirkungsnachweis sind als Arzneitees gekennzeichnet. Die heilenden Effekte wurden vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und für gegeben befunden. Anders sieht es mit normalen Tees aus, die als Lebensmittel auf den Markt kommen. Sie dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Der Cistustee gehört zu dieser Kategorie. Heilsversprechen aller Art sind also im Hinblick auf die Zistrosenblätter, die von einer im Mittelmeerraum seit Jahrtausenden genutzten Heilpflanze stammen, nicht erlaubt.
Wer nicht auf wundersame Effekte von Cistus incanus, so der botanische Name, hofft, kann den Tee aber einfach als Genussmittel verwenden. Grundsätzlich tut bereits die Wärme gut und die enthaltenen sekundären Pflanzenstoffe haben zumindest in Tier- und Zellversuchen eine antivirale Wirkung entfaltet. Hier verhält es sich ähnlich wie mit einer heißen Zitrone bei Erkältungen: Der Trunk wird den Infekt nicht heilen, kann aber die Symptome lindern. Allerdings sollten Sie beachten, dass Cistustee Nebenwirkungen haben kann. So lösen Zistrosenblätter bei manchen Menschen allergische Reaktionen oder Magenbeschwerden aus. Die Wirkung von Cistustee in der Schwangerschaft ist bislang nicht untersucht.
Tatsächlich ist laut Novel-Food-Verordnung nur das Kraut Cistus incanus L. Pandalis als Lebensmittel in der EU zugelassen. Allerdings ist die Frage, ob die Blätter anderer Sorten der Zistrose nicht schon langjährig verwendet werden und deshalb kein neuartiges Nahrungsmittel sind, ungeklärt. Hier schwelt noch ein Streit zwischen den Anbietern und der Zulassungsbehörde. Unterdessen wird Cistustee oft mit dem Hinweis "Aufgrund von EU-Richtlinien ist es nicht mehr erlaubt, Cistus incanus als Lebensmittel anzubieten" verkauft und die Entscheidung dem Verbraucher überlassen. Ist Ihnen das zu heikel, können Sie natürlich auch anderweitig etwas für Ihr Wohlbefinden tun und zum Beispiel unsere immunstärkenden Rezepte ausprobieren.