Als zuckerarm dürfen lebensmittelrechtlich Nahrungsmittel bezeichnet werden, die höchstens 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten. Das trifft auf die allerwenigsten Fruchtsorten zu, der
Zuckergehalt in Obst ist meist deutlich höher. Hier genau hinzusehen, ist nicht nur für Diabetiker wichtig, die auf ihren Blutzuckerspiegel achten müssen. Auch alle anderen profitieren davon, zuckerarmen Obstsorten den Vorzug zu geben – vor allem, wenn Sie deutlich mehr als die zwei von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlenen Portionen pro Tag verspeisen. Denn insbesondere die enthaltene
Fructose hat einige ernährungsphysiologische Nachteile: So hemmt der Einfachzucker das Sättigungshormon Leptin. Sie haben nach dem Genuss von Früchten also schnell wieder Hunger. Fruchtzuckerarmes Obst ist in dieser Hinsicht die bessere Wahl. Für Diabetiker dagegen ist der Glucosegehalt relevanter: Für sie ist ein Apfel zuckerarmes Obst, weil er wenig Glucose, aber viel Fructose enthält.