Siegel Übersicht
Es gibt eine ganze Reihe von Prüfzeichen, die auf verschiedenen Produkten zu finden sind. Sie geben Auskunft über die Einhaltung bestimmter Qualitäts- und Sicherheitskriterien. Damit du im Prüfsiegel-Dschungel nicht die Orientierung verlierst, findest du hier alle wichtigen Kennzeichnungen.
Nachhaltigkeitssiegel
Der ASC wurde 2010 vom WWF gegründet mit dem Ziel, Standards für umweltverträgliche und sozial verantwortungsvolle Aquakultur zu entwickeln. Die ASC-Standards gelten weltweit und definieren Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Tiergesundheit, Arbeitsbedingungen und Rückverfolgbarkeit in der Aquakultur.
Die ASC-Standards stellen - unabhängig von der Fischart – strenge Anforderungen entlang von sieben Prinzipien an die Zuchtbetriebe:
Rechtskonformität: ASC-zertifizierte Farmen müssen die nationalen Gesetze und Richtlinien einhalten.
Erhalt des Ökosystems vor Ort: Fischfarmen dürfen sich nicht in einem Gebiet mit hohem Naturschutzwert befinden und es muss sichergestellt sein, dass wichtige Lebensräume wie beispielsweise Mangrovenwälder nicht zerstört werden.
Schutz der Wasserressourcen: ASC-zertifizierte Farmen müssen die Wasserqualität regelmäßig prüfen. Ihr Eintrag von Stoffen wie Phosphat, Stickstoff etc. muss innerhalb vorgegebener Grenzwerte bleiben. So werden negative Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung, wie beispielsweise den Meeresboden, gering gehalten.
Schutz der wild lebenden Fischbestände: Die ASC-Standards verbieten jegliche Beeinträchtigung von gefährdeten Tierarten. Farmen müssen Maßnahmen umsetzen, um das Entkommen von Fischen auf ein Minimum zu reduzieren und so den Wildbestand zu schützen.
Verantwortungsvolle Nutzung von Futtermitteln und anderen Ressourcen: Um den zusätzlichen Druck auf Fischbestände zu minimieren, verlangen die ASC Standards strikte Grenzen für Wildfisch im Futtermittel. Ferner muss die vollständige Rückverfolgbarkeit zu einer verantwortungsvollen Quelle gewährleistet sein, die im Idealfall zertifiziert ist. Dies gilt sowohl für Wildfisch als auch für pflanzliche Bestandteile wie Palmöl oder Soja.
Tiergesundheit: ASC-zertifizierte Farmen müssen das Einschleppen und den Ausbruch von Krankheiten so gering wie möglich halten. Die Anwendung von Medikamenten ist nur als letzte Option und nur nach Verordnung durch den Tierarzt erlaubt.
Soziale Verantwortung: ASC-zertifizierte Farmen müssen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten. Demnach ist jegliche Form von Kinder- und Sklavenarbeit verboten. ASC-zertifizierte Farmen stellen ein sicheres Arbeitsumfeld dar, in dem Angestellte einen angemessenen Lohn erhalten und geregelte Arbeitszeiten haben. Außerdem muss der Farmbetrieb Rücksicht auf die umliegenden Gemeinden nehmen.
Die Fischzuchten werden durch unabhängige Gutachter auf die Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Anschließend wird ASC-zertifizierter Fisch gemäß des Rückverfolgbarkeits-Standards entlang der Lieferkette physisch von anderen Produkten getrennt. So können Sie sicher sein, dass Produkte mit dem ASC-Siegel wirklich den strengen Anforderungen der ASC-Standards gerecht werden.
Weitere Informationen findest du unter: www.asc-aqua.org
Das Bioland-Markenzeichen steht für Bio-Lebensmittel, die nach den Bioland-Richtlinien erzeugt und verarbeitet werden. Tragen dürfen es die Produkte der über 7.000 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer, die Mitglied im Bioland-Verband sind. Ebenso sind die Lebensmittel von mehr als 1.000 Bioland-Partnern – von der Molkerei über die Brauerei bis hin zum Metzger und Bäcker – mit dem Bioland-Markenzeichen gekennzeichnet. Sie alle arbeiten nach den verbindlichen Bioland-Richtlinien. Bereits seit 1971 bilden sie eine Wertegemeinschaft für den ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol.
Gemeinsam haben die Bioland-Mitglieder ein Leitbild für die Landwirtschaft der Zukunft erarbeitet. Diese sieben Bioland-Prinzipien geben ein Ziel und eine Richtung vor, um die Methoden und Verfahren des organisch-biologischen Landbaus fortlaufend zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Die sieben Prinzipien für die Landwirtschaft der Zukunft sind:
im Kreislauf wirtschaften
Bodenfruchtbarkeit fördern
Tiere artgerecht halten
Lebensmittel nach den Bioland-Richtlinien erzeugen
biologische Vielfalt fördern
natürliche Lebensgrundlagen bewahren
soziale Verantwortung übernehmen
Die Bioland-Mitglieder und -Partner arbeiten darüber hinaus nach den Bioland-Richtlinien und verpflichten sich damit, zusätzliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen EU-Bio-Mindeststandards einzuhalten. Bioland-Bauern müssen beispielsweise ihren gesamten Betrieb nach den Bioland-Richtlinien bewirtschaften. Eine teilweise konventionelle Bewirtschaftung, wie nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, ist bei Bioland nicht erlaubt. Einige weitere Beispiele: Bioland-Mitglieder dürfen pro Hektar nur 140 Legehennen oder 280 Hähnchen halten, während nach den gesetzlichen Vorschriften mit 230 Legehennen oder 580 Hähnchen knapp die doppelte Tieranzahl pro Fläche erlaubt ist. Strenger reglementiert ist auch die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen: Nach den gesetzlichen Vorschriften können selbst in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft 53 Zusatzstoffe verwendet werden – bei Bioland ist der Einsatz bei der Verarbeitung auf 24 begrenzt.
Der ökologische Landbau seit Anfang der 1990er Jahre auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt.gesetzlich geregelt. Jeder Öko-Betrieb wird von einer unabhängigen und staatlich zugelassenen Kontrollstelle auf die Einhaltung der geltenden EU-Öko-Vorschriften überprüft.
Die Prinzipien des Ökolandbaus sind:
geschlossener Betriebskreislauf
artgerechte Tierhaltung
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
Verbot der Gentechnik
Der ökologische Anbauverband BIOPARK e.V. wurde 1991 in Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Inzwischen gehören dem Verband landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter und Händler in 15 Bundesländern an, die nach den BIOPARK® - Richtlinien arbeiten. Somit ist der gesamte Warenfluss von der Erzeugung bis zum Endprodukt unter Kontrolle und wird nach den Vorgaben der Verbandsrichtlinien kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen mindestens einmal jährlich durch unabhängige, staatlich zugelassene Kontrollstellen. Zusätzlich finden Stichprobenkontrollen statt.
Diese BIOPARK® - Richtlinien, die in verschiedenen Punkten deutlich über die Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung hinausgehen, werden regelmäßig überprüft und an neue Gesetze und Vorgaben angepasst. Die Richtlinien enthalten unter anderem weitergehende Vorgaben für Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Vermarktung und Kontrolle.
So stellt der Verband zum Beispiel an die Tierhaltung zusätzliche Anforderungen. Die BIOPARK-Richtlinien verlangen nach Tierart unter anderem festgelegte Stall- und Auslaufflächen, Zugang zu Auslauf beziehungsweise Weide sowie Vorgaben zur Herkunft des Futters. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich nach Tierart und Haltungsform.
In BIOPARK-Betrieben ist die Anbindehaltung nach den Verbandsrichtlinien nicht zulässig. BIOPARK e. V. bestätigt, dass die Anbindehaltung den BIOPARK-Richtlinien widerspricht.
Der Biokreis ist ein ökologischer Verband, der sich seit 1979 für bäuerliche Landwirtschaft in der Region einsetzt. Die Mitglieder sind Akteurinnen und Akteure aus Landwirtschaft & Imkerei, Verarbeitung & Handel sowie überzeugte Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der Verband setzt sich für den Erhalt einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft auf Grundlage des ökologischen Landbaus ein. Dafür schafft Biokreis auf regionaler Ebene Netzwerke zwischen Erzeugern und verarbeitenden Betrieben, betreut und berät seine Mitglieder.
Betriebe, die dieses Siegel nutzen dürfen, müssen die Biokreis-Richtlinien einhalten. basieren auf den geltenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und enthalten in verschiedenen Bereichen zusätzliche Anforderungen. So schreiben die Biokreis-Richtlinien beispielsweise die vollständige Umstellung des Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung vor und stellen zusätzliche Anforderungen an die Stallflächen pro Tier sowie an die Herkunft und den Zukauf von Futtermitteln.
Auf diese Weise soll die Einhaltung der zusätzlichen ökologischen Anforderungen sichergestellt werden. Das Biokreis-Siegel kennzeichnet Erzeugnisse von entsprechend anerkannten Betrieben, die nach den Biokreis-Richtlinien wirtschaften. Der Verkauf von Erzeugnissen unter dem Biokreis-Siegel setzt die Mitgliedschaft im Biokreis e. V., einen gültigen Erzeuger- bzw. Verarbeitervertrag und einen gültigen Anerkennungsbescheid voraus.
Das Siegel ist unter anderem auf Fleisch- und Milchprodukten, Gemüse, Obst, Getreideprodukten und Leder zu finden. Für die verschiedenen Erzeugnisgruppen gelten jeweils entsprechende Richtlinien. Für Biokreis-Leder bestehen eigene Vorgaben zu Zertifizierung, Kontrolle, Herkunft der Häute, Verarbeitung und Gerbung.
Bio-Produkte stammen aus ökologischer Landwirtschaft, die das Ziel hat, natürliche Systeme und Kreisläufe zu achten, natürliche Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und die Artenvielfalt zu erhalten.
Produkte mit dem EU-Bio-Logo erfüllen die Anforderungen der geltenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Dies trifft auch für das deutsche Bio-Siegel zu. Das deutsche Bio-Siegel kann freiwillig zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden.
Die ökologische Landwirtschaft setzt auf möglichst geschlossene betriebliche Kreisläufe, beispielsweise bei Pflanzenbau, Tierhaltung, Fütterung und Düngung. Ziel ist es, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt zu fördern.
In der konventionellen Landwirtschaft gelten andere gesetzliche Produktionsvorgaben. Abhängig von der jeweiligen Bewirtschaftungsweise können beispielsweise Futtermittel von externen Betrieben bezogen sowie zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden. Die ökologische Landwirtschaft begrenzt den Einsatz externer Betriebsmittel und setzt unter anderem auf Fruchtfolgen und vorbeugende Maßnahmen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit und Pflanzengesundheit.
Zertifizierte Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft erfüllen die geltenden EU-Vorgaben für die ökologische Produktion erfüllen. Dazu gehören unter anderem folgende Anforderungen:
Pflanzliche Produkte müssen aus abwechslungsreichen Fruchtfolgen stammen.
Tierische Produkte müssen unter Einhaltung der geltenden Vorgaben für die ökologische Tierhaltung erzeugt werden. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Haltung, Fütterung, Besatzdichte, Auslauf und Tiergesundheit.
Das Tierfutter grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Der Einsatz von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen ist nicht zulässig. Antibiotika dürfen nicht vorbeugend oder zur Leistungsförderung, sondern nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zur Behandlung erkrankter Tiere eingesetzt werden.
Es dürfen nur die für die ökologische Produktion zugelassenen Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe verwendet werden.
Leicht löslicher, synthetisch-mineralischer Dünger Stickstoffdünger ist nicht erlaubt.
Es dürfen grundsätzlich keine gentechnisch veränderten Organismen oder daraus hergestellten Erzeugnisse verwendet werden.
Die Lebensmittel dürfen keiner ionisierenden Bestrahlung ausgesetzt werden und bei ihrer Verarbeitung dürfen nur die nach den EU-Öko-Vorschriften zugelassenen Stoffe, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden.
Die am EU-Bio-Kontrollsystem teilnehmenden Unternehmen müssen die vorgeschriebenen Nachweise erbringen und unterliegen risikoorientierten Kontrollen durch die zuständigen Kontrollbehörden oder zugelassenen Kontrollstellen.
Bei EDEKA-Bio-Produkten wird außerdem durch ein umfangreiches Prüfprogramm die Qualität fortlaufend überwacht. Diese Laboruntersuchungen fordert EDEKA von den Lieferanten ein und beauftragt darüber hinaus selbst anerkannte externe Labore mit Kontrollen.
Der Demeter e. V. ist nach eigenen Angaben der erste und älteste Bio-Verband in Deutschland. Schon seit 1924 bilden die Impulse zur biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise die Grundlage der heutigen Demeter-Landwirtschaft.
Aufgrund Ausrichtung auf möglichst geschlossene betriebliche Kreisläufe verfolgt die Demeter-Landwirtschaft einen ganzheitlichen Ansatz. Die Demeter-Richtlinien basieren auf den geltenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und enthalten darüber hinaus zusätzliche Anforderungen an Erzeugung und Verarbeitung.
Die Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise geht auf Impulse Rudolf Steiners zurück, der 1924 in seinem sogenannten „Landwirtschaftlichen Kurs“ Grundlagen für die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise formulierte.
Grundlage für eine Kennzeichnung von Lebensmitteln und anderen Produkten mit dem Demeter-Markenzeichen ist die Einhaltung der jeweils geltenden Richtlinien für die Zertifizierung von „Demeter“ und „biodynamisch“, die jährlich durch Demeter angepasst und herausgegeben werden.
Die Einhaltung Richtlinienvorgaben zur Erzeugung, Verarbeitung und dem Handel von Demeter-Produkten regelmäßig kontrolliert. Betriebe aus den Bereichen Erzeugung und Verarbeitung werden in der Regel einmal jährlich durch eine Öko-Kontrollstelle überprüft. Zusätzlich können unangekündigte Kontrollen erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Demeter-Zertifikat ausgestellt.
Der Blaue Engel garantiert, dass die Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die die mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten.
Donau Soja ist eine internationale und gemeinnützige Organisation mit Sitz in Wien.
Donau Soja zertifizierte Produkte (Futtermittel wie Lebensmittel) werden ohne Gentechnik, regional, nachhaltig, nach festgelegten ökologischen und sozialen Anforderungen, rückverfolgbar und mit Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hergestellt.
Das Qualitätslabel „Donau Soja“ zeichnet Lebensmittel aus, die aus oder unter Verwendung von Donau Soja-Sojabohnen hergestellt wurden. Das „Gefüttert mit Donau Soja“-Label zeichnet Produkte tierischen Ursprungs aus, bei deren Erzeugung Donau-Soja-zertifiziertes Futtermittel eingesetzt wurde.
Die wesentlichen Merkmale von „Donau Soja“ sind die Herkunft von Soja aus dem Donauraum (Länder des Donaubeckens laut internationaler Donauschutz-Kommission, siehe DS Standard) und die Gentechnikfreiheit, basierend auf den Produktions-, Kontroll- und Kennzeichnungsrichtlinien der ARGE Gentechnik-frei (Österreich), des Verbands Ohne Gentechnik (VLOG, Deutschland) oder des OGT Donauraum Standards.
Weitere Kriterien sind die Einhaltung geltenden EU-rechtlichen Anforderungen an den Pflanzenschutz sowie zusätzlicher Vorgaben des Donau-Soja-Standards, die Einhaltung der Arbeits- und Sozialrechte der EU und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sowie Anforderungen zum Schutz vor Entwaldung und der Umwandlung natürlicher Ökosysteme. Die aktuellen Donau-Soja-Richtlinien beziehen sich unter anderem auf Entwaldung, gute landwirtschaftliche Praxis, Pflanzenschutz sowie Arbeits- und Sozialrechte.
Die Einhaltung des Donau Soja Standards wird durch unabhängige externe Kontrollstellen entlang der Wertschöpfungskette nach einem risikobasierten Kontrollsystem überprüft.
Als zusätzliche Sicherheit erfolgen Einkäufe und Verkäufe von Sojabohnen nur mittels eigener Chargenzertifikate, die im IT-System von Donau Soja erfasst sind. Darüber hinaus beauftragt der Verein selbst risikobasierte Systemkontrollen. Die Nichteinhaltung führt zu Sanktionen bis hin zum Ausschuss Ausschluss aus dem Donau Soja Programm. Die offiziellen Richtlinien enthalten Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Kontrollstellen, risikobasierte Kontrollen und einen Maßnahmen- beziehungsweise Sanktionskatalog.
Das EU Ecolabel ist das in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aber auch von Norwegen, Lichtenstein und Island anerkannte EU-Umweltzeichen. Die Vergabe erfolgt an Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte. Mit dem EU Ecolabel haben Verbraucher die Möglichkeit umweltfreundlichere oder gesündere Produkte identifizieren zu können.
Das Fairtrade-Siegel zeichnet fair gehandelte Produkte aus, die festgelegten sozialen, ökonomischen und ökologischen Fairtrade-Standards produziert und gehandelt werden. Dazu gehören je nach Produkt unter anderem Anforderungen an Arbeitsbedingungen, Preise, den Einsatz der Fairtrade-Prämie und den Umweltschutz.
1,6 Millionen Kleinbauern und Beschäftigte in Afrika, Asien und Latienamerika profitieren bereits von stabilen Mindestpreisen, der Fairtrade-Prämie für Gemeinschaftsprojekte und der Förderung von umweltschonendem Anbau.
Fairtrade steht zudem für einen festen Mindestpreis, der bei den Produkten, für die ein Fairtrade-Mindestpreis festgelegt ist, als Preisuntergrenze dient und sich an den durchschnittlichen Produktionskosten orientiert. Liegt der relevante Marktpreis über dem Fairtrade-Mindestpreis, ist grundsätzlich der höhere Marktpreis beziehungsweise der vertraglich vereinbarte Preis zu zahlen. Fairtrade-Mindestpreise bestehen nicht einheitlich für sämtliche Produkte.
Außerdem erhalten die Erzeuger eine Fairtrade-Prämie, die von den Produzentenorganisationen entsprechend den Fairtrade-Vorgaben für gemeinschaftlich festgelegte Maßnahmen verwendet wird. Fairtrade bietet Unterstützung, Schulungen und Beratung für Produzenten in den Anbauländern.
Die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT überprüft im Rahmen ihres Zertifizierungs- und Kontrollverfahrens, ob Produzenten und Händler die jeweils anwendbaren Fairtrade-Standards einhalten.
Nur Produkte, die den Anforderungen der internationalen Fairtrade-Standards entsprechen, dürfen das Fairtrade-Siegel tragen. Wichtige Bestandteile der Standards sind je nach Produkt und Organisationsform zum Beispiel:
Ein Fairtrade-Mindestpreis, der, soweit für das jeweilige Produkt festgelegt, als Preisuntergrenze dient und sich an den durchschnittlichen Produktionskosten orientiert
Eine Fairtrade-Prämie, die von den Produzentenorganisationen entsprechend den Fairtrade-Vorgaben für gemeinschaftlich festgelegte Maßnahmen verwendet wird
Das Verbot von Zwangsarbeit und illegaler Kinderarbeit
Diskriminierungs-Verbot
Ein Aufschlag für biologisch angebaute Produkte
Umweltstandards mit Anforderungen an den Einsatz von Pestiziden und anderen Chemikalien sowie zur Verwendung gentechnisch veränderter Organismen
Das FSC®-Siegel des Forest Stewardship Council® kennzeichnet Holz-, Papier- und Tissue-Produkte, deren eingesetzte Waldmaterialien je nach FSC®-Label aus FSC®-zertifizierten Wäldern, Recyclingmaterial und/oder kontrollierten Quellen stammen: FSC®-zertifizierte Forstbetriebe müssen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen der FSC®-Standards erfüllen.
Der Forest Stewardship Council® (FSC) hat das Ziel, eine umweltgerechte, sozialverträgliche, aber auch wirtschaftliche Holznutzung zu sichern und zu zertifizieren. FSC hat dazu einen Standard Standards entwickelt, die Anforderungen an die Waldbewirtschaftung und die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Produktkette festlegen. Die Produktkettenzertifizierung dient dazu, FSC®-zertifizierte und andere zulässige Materialien auf ihrem Weg bis zum Endprodukt nachvollziehbar zu machen.
FSC®-gelabelte Produkte enthalten je nach Kennzeichnung Materialien aus FSC®-zertifizierter Waldwirtschaft, Recyclingmaterial und/oder kontrollierten Quellen. Das Label „FSC® 100 %“ kennzeichnet Produkte aus Material FSC®-zertifizierter Wälder, „FSC® Recycled“ Produkte aus Recyclingmaterial und „FSC® Mix“ Produkte aus einer Mischung zulässiger Materialquellen:
Besitzansprüche, Landnutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und die Rechte indigener Völker müssen berücksichtigt werden.
Gute Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte sind notwendig.
Die FSC®-Standards enthalten Anforderungen zur Begrenzung negativer Umweltauswirkungen, zum zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Die Bewirtschaftungspläne müssen den Anforderungen des FSC®-Standards entsprechen. Die Umsetzung wird im Rahmen der Zertifizierung kontrolliert und bewertet.
Seltene und bedrohte Arten müssen geschützt werden.
Wälder mit hohem Schutzwert müssen erhalten werden.
Das GGN Label ist ein Verbraucherlabel und steht für zertifizierte, verantwortungsvolle Landwirtschaft und Transparenz. Es ist in den Geschäften auf Obst und Gemüse, gezüchteten Meeresfrüchten, Blumen und Pflanzen, sowohl lose als auch verpackt, zu finden und bietet Käufern eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Produkte zu erkennen, die nach Standards zertifiziert sind, die unter anderem Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Tierwohl sowie Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen der Beschäftigten enthalten.
Das Logo auf der Produktverpackung wird von einer eindeutigen 13-stelligen Identifikationsnummer begleitet, die auf dem Portal des GGN Labels eingegeben werden kann, um Informationen über den zugeordneten zertifizierten Betrieb oder das beteiligte Unternehmen der Lieferkette abzurufen.
Alle Produkte mit dem GGN Label stammen von Betrieben, deren Produktionsprozesse einem unabhängigen Audit unterzogen und nach den strengen Kriterien der GLOBALG.A.P. Standards oder nach durch Benchmarking als gleichwertig anerkannten Standards zertifiziert wurden.
Der Global Organic Textile Standard, kurz GOTS, ist ein globales für Textilien aus zertifizierten biologisch erzeugten Fasern. Weltweit anerkannte legen ökologische, soziale und menschenrechtliche Anforderungen für die Herstellung und Verarbeitung von Textilien fest – angefangen von der Verarbeitung zertifizierter biologisch erzeugter Fasern über eine umwelt- und sozialverantwortliche Verarbeitung bis hin zur transparenten Kennzeichnung der Endprodukte.
Im jährlichen Inspektionszyklus werden alle zertifizierten Betriebe entlang der Produktionskette auf die Einhaltung der Standards überprüft. Dies dient der Rückverfolgbarkeit der zertifizierten Materialien und Produkte entlang der textilen Verarbeitungskette. GOTS verlangt jährliche Vor-Ort-Audits zertifizierter Betriebe und eine transaktionsbezogene Verifizierung.
Das GOTS Label findet sich inzwischen im Sortiment vieler Händler und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Orientierung bei der Auswahl von Textilien, die nach den GOTS-Anforderungen zertifiziert wurden.
Unterschieden wird zwischen zwei Kennzeichnungsstufen: Produkte der Stufe „Organic“ enthalten mindestens 95 % zertifizierte biologisch erzeugte Fasern, Produkte der Stufe „Made with Organic Materials“ mindestens 70 %.
Neben der Erfüllung von technischen Qualitätsanforderungen liegt der Fokus bei GOTS auf sozialen und ökologischen Kriterien. So müssen zum einen alle Verarbeiter und Hersteller soziale Kriterien auf Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllen. Hierunter fallen u. a. die freie Wahl der Beschäftigung und das Verbot von Kinderarbeit, die Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Zum anderen müssen bei der Herstellung der Textilien die im GOTS festgelegten Umweltanforderungen eingehalten werden: Nach GOTS zertifizierte Unternehmen müssen ein Umweltmanagement, u. a. zu Stromverbrauch, Wasser- und Abwassermanagement sowie Abfallmanagement, implementieren und dürfen nur von GOTS zugelassene Substanzen und Chemikalien verwenden. Der GOTS umfasst unter anderem Anforderungen an zertifizierte Bio-Fasern, chemische Einsatzstoffe, Umweltmanagement, Abwasserbehandlung, Menschenrechte und Rückverfolgbarkeit.
Die Textilindustrie hat einen großen Einfluss auf die Umwelt. Für die im GOTS eingesetzten biologisch erzeugten Fasern gelten die Anforderungen der jeweils anerkannten Bio-Zertifizierung. In der weiteren Verarbeitung begrenzt der GOTS den Einsatz von Chemikalien und schreibt Anforderungen an das Umwelt-, Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement vor.
Die GOTS-Anforderungen schließen bestimmte gefährliche chemische Stoffe aus und legen Anforderungen an den Umgang mit zugelassenen chemischen Einsatzstoffen sowie an den Arbeits- und Gesundheitsschutz fest.
Der Marine Stewardship Council vergibt sein blaues MSC-Logo als Umweltsiegel für Fischereien, die nach dem MSC-Fischereistandard zertifiziert wurden. Wildfisch mit dem MSC-Siegel stammt aus Fischereien, die anhand der drei Grundprinzipien nachhaltige Fischbestände, begrenzte Auswirkungen auf das Ökosystem und wirksames Fischereimanagement bewertet wurden.
Der Marine Stewardship Council (MSC) ist eine internationale gemeinnützige Einrichtung. Sie hat das Ziel, der Überfischung entgegenzuwirken. Nur Fischereien, die die Anforderungen des MSC-Fischereistandards erfüllen, erhalten das blaue MSC-Siegel für zertifizierte Fischereien:
Die befischten Bestände müssen in einem Zustand erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden, der eine langfristige Nutzung ermöglicht.
Die Auswirkungen der Fischerei müssen so begrenzt werden, dass Struktur, Produktivität, Funktion und Vielfalt des betroffenen Ökosystems erhalten bleiben.
· Es muss ein Fischerei-Managementsystem eingesetzt werden, das auf die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und die langfristige Bewirtschaftung der Fischerei ausgerichtet ist.
NATRUE vergibt sein Label an Kosmetikprodukte, die aus möglichst natürlichen Inhaltsstoffen schonend hergestellt wurden. Als international tätiger, nicht gewinnorientierter Verband für Natur- und Biokosmetik-Hersteller setzt NATRUE Standards für Naturkosmetik, Naturkosmetik mit Bioanteil und Biokosmetik. Gemeinsames Ziel ist der Schutz und die Förderung einer reinen, authentischen und natürlichen Hautpflege.
Warum NATRUE?
natürliche und biologische Inhaltsstoffe
sanfte Herstellungsprozesse
Anforderungen an Inhaltsstoffe sowie an Herstellungs-, Verarbeitungs- und Abfüllverfahren
Das NATRUE-Label garantiert, dass das Erzeugnis so natürlich wie möglich ist:
keine synthetischen Duft- oder Farbstoffe
keine Parabene, Mineralstoffe oder andere petrochemischen Inhaltsstoffe
keine Silikonöle oder -derivate
keine genetisch modifizierten Inhaltsstoffe (auf Grundlage der EU-Regelungen)
keine Bestrahlung von Endprodukten oder pflanzlichen Inhaltsstoffen
keine Tierversuche
Zertifiziert werden zwei Qualitätsstufen:
Naturkosmetik (Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs, sie müssen jedoch nicht aus biologischem Anbau stammen)
Biokosmetik (mindestens 95% der natürlichen Inhaltsstoffe stammen aus biologischer Landwirtschaft und/oder kontrollierter Wildsammlung)
Damit setzt es nicht nur Qualitätsstandards für Produzenten, sondern schafft auch mehr Transparenz für dich als Verbraucher:in.
Produkte mit dem Naturland Zeichen wurden nach den strengen Naturland Richtlinien hergestellt. Diese gehen in verschiedenen Bereichen über die gesetzlichen EU-Mindestanforderungen hinaus. Dazu gehören zusätzliche Anforderungen an die ökologische Erzeugung, Tierhaltung und Verarbeitung sowie verbindliche Sozialrichtlinien, daher genießen Naturland Produkte ein Höchstmaß an Vertrauen und Sympathie. Mit seinen über 38.000 Mitgliedsbetrieben weltweit zählt Naturland zu den größten Öko-Verbänden. Die Entwicklung von Richtlinien und ihre Umsetzung in die Praxis ist das Herzstück der Arbeit eines ökologischen Anbauverbandes. Naturland veröffentlicht unter anderem eigene Richtlinien für Pflanzenbau, Tierhaltung, Aquakultur, ökologische Waldnutzung und Verarbeitung.
Im Zentrum aller Naturland Richtlinien steht ein ganzheitlicher Ansatz, der durch konkrete ökologische und soziale Anforderungen umgesetzt wird. Die Richtlinien enthalten unter anderem Vorgaben zum Schutz der Biodiversität, zum Umgang mit Boden, Luft und Wasser, zur Tierhaltung, zur sozialen Verantwortung und zum Verbraucherschutz.
Naturland Richtlinien gab es längst, bevor die ersten gesetzlichen Regelungen der EU zum ökologischen Landbau verabschiedet wurden. Und auch heute gehen von der konsequenten Weiterentwicklung dieser Richtlinien wichtige Impulse aus. Naturland Richtlinien decken dabei auch Bereiche ab, die in der EU-Öko-Verordnung nicht geregelt sind, wie z. B. die ökologische Waldnutzung, Textil- und Kosmetika-Herstellung oder auch soziale Aspekte über die Sozialrichtlinien.
Das PRO WEIDELAND Label kennzeichnet Milchprodukte, deren Rohstoffe nach den Kriterien des PRO WEIDELAND-Standards erzeugt wurden. Nur Partner, die sich für Weidehaltung nach den Vorgaben des PRO WEIDELAND-Standards entscheiden und die spezifischen Kriterien erfüllen, dürfen es führen.
Die Inhalte des PRO WEIDELAND Standards ergeben sich aus den Rahmenbedingungen und Kriterien, die von der Chartagemeinschaft gemeinsam definiert wurden:
Die Milchkühe müssen an mindestens 120 Tagen im Jahr für mindestens 6 Stunden weiden.
Pro Milchkuh und Jahr sind mindestens 2000 m2 Grünland vorhanden.
Davon stehen pro Milchkuh und Jahr mindestens 1000 m2 als Weidefläche zur Verfügung.
ausreichendes Grasangebot für eine aktive Beweidung
· Den Milchkühen muss ganzjährig Bewegungsfreiheit zur Verfügung stehen. Eine Anbindehaltung ist grundsätzlich, auch zeitweise, ausgeschlossen.
Die 2.000 m² Grünland pro Milchkuh müssen als Dauergrünland oder alternativ als Wechselgrünland mit zusätzlichen biodiversitätsfördernden Maßnahmen, zum Beispiel Blühstreifen, Landschaftselementen oder Agrarumweltmaßnahmen, bewirtschaftet werden.
Die Weidemilch muss auf Basis gentechnikfreier Futtermittel erzeugt werden. Der PRO WEIDELAND-Standard ist mit dem Standard des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) kompatibel.
Allen Milchkühen muss eine Scheuermöglichkeit in Form einer Scheuer-Kratz-Bürste zur Verfügung stehen.
Die teilnehmenden Betriebe müssen am Tiergesundheitsmonitoring und an einem anerkannten Qualitätsmanagementprogramm teilnehmen.
Die Warenströme von PRO WEIDELAND-Produkten und anderen Produkten müssen vollständig getrennt werden.
Die Rainforest Alliance ist eine internationale gemeinnützige Organisation, die sich für eine bessere Zukunft für Mensch und Natur einsetzt. Das aktuelle Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel kennzeichnet Produkte beziehungsweise Zutaten, die nach den jeweils geltenden Anforderungen des Rainforest-Alliance-Zertifizierungsprogramms erzeugt oder bezogen wurden.
Die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms umfassen unter anderem landwirtschaftliche Praktiken, Menschen- und Arbeitsrechte, existenzsichernde Lebensgrundlagen, Klimaresilienz sowie den Schutz von Wäldern und natürlichen Ökosystemen. Welche Anforderungen und Lieferkettenmodelle für ein konkretes Produkt gelten, richtet sich nach dem jeweils zertifizierten Rohstoff und der zugelassenen Kennzeichnung.
Die Rainforest Alliance und die UTZ-Organisation haben sich zusammengeschlossen. Das UTZ-Label sowie das alte Rainforest Alliance Certified™-Siegel laufen nach und nach aus und werden durch das neue aktuelle Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel ersetzt.
Das aktuelle Rainforest-Alliance-Zertifizierungsprogramm beruht auf festgelegten Anforderungen, unabhängiger Drittprüfung sowie Vorgaben zur Transparenz und zur Nutzung des Siegels.
Weitere Siegel und Kennzeichnungen
Das Siegel AUGENFREUNDLICH zeichnet LED-Leuchtmittel mit einer sehr hohen Lichtqualität aus. Die drei Hauptkriterien "natürliche Farbwiedergabe", "nahezu flimmerfrei" und "minimaler Blauanteil" sind im Folgenden genauer erläutert.
Natürliche Farbwiedergabe:
Der Farbwiedergabeindex (Ra oder CRI) beschreibt die Farbwiedergabe und gibt somit Auskunft über die Lichtqualität. Dieser gibt an, wie wirklichkeitsgetreu Farben eines beleuchteten Objektes im Licht der Lampe erscheinen. Der höchste Wert der Farbwiedergabe ist Ra=100. Eine Lampe mit diesem Wert lässt alle Farben unserer Umgebung am natürlichsten erscheinen. Je niedriger der Ra-Wert, desto schlechter werden die Farben des beleuchteten Objektes wiedergegeben. Zur Bemessung werden acht Indizes, die für einzelne Farben stehen, gemessen und es wird ein Mittelwert gebildet.
Sämtliche Gut&Günstig LED Leuchtmittel der neusten Generation verfügen über einen sehr hohen Ra-Wert.
Messverfahren: Photometrisches Messverfahren der Ulbricht´schen Kugel.
Nahezu Flimmerfrei:
Starke Frequenzschwankungen im niedrigen Hz-Bereich (<60Hz) sind mit bloßem Auge zu erkennen. Diese Schwankungen können große Auswirkungen auf die persönliche Befindlichkeit haben. Bis zu einer Frequenz von 100Hz ist Flimmern im peripheren Gesichtsfeld wahrnehmbar. Wie sehr dieses Flimmern wahrgenommen wird, hängt ebenfalls von der Umgebung ab.
Sämtliche Gut&Günstig LED Leuchtmittel der neusten Generation sind nahezu flimmerfrei.
Messverfahren: Bestimmung der Modulationstiefe mit einem Flimmerfaktormessgerät
Minimaler Blauanteil:
LED Lampen haben in Abhängigkeit der Lichtfarbe einen höheren oder niedrigeren Blauanteil im Licht. Der Anteil an blauem Licht entsteht durch die Vermischung verschiedener Leuchtstoffsubstanzen um mit dem LED Chip eine gewisse Lichtfarbe zu erzeugen. Dieser genannte Blauanteil ist verantwortlich für eine Reihe von im Körper ablaufender Prozesse.
Beispielsweise wird der Melatonin-Haushalt (Schlafhormon des menschlichen Körpers) durcheinandergebracht, was in der Konsequenz Schlafstörungen bedeuten kann.
Im Vergleich zu handelsüblichen 4000K oder 6500K Lampen haben LED Lampen mit einer Lichtfarbe von 2700K weniger Blauanteil im Spektrum.
Sämtliche Gut&Günstig LED Leuchtmittel der neusten Generation enthalten einen minimalen Blauanteil.
Messverfahren: Photometrisches Messverfahren der Ulbricht´schen Kugel.
Die Berliner Wein Trophy ist ein internationaler Weinwettbewerb, der unter der Schirmherrschaft der OIV und der UIOE steht. Die Berliner Wine Trophy wird auch 2026 unter der Schirmherrschaft der OIV veranstaltet.
Die einzuhaltenden Richtlinien garantieren ein Höchstmaß an Objektivität sollen eine möglichst objektive und vergleichbare Bewertung der eingereichten Weine sicherstellen. Nur 30 % der eingereichten Produkte dürfen mit einer Medaille ausgezeichnet werden.
Bei der Berliner Wine Trophy werden jährlich Weine aus verschiedenen Ländern von internationalen Juroren bewertet. Aktuelle Angaben zu den Einreichungen, teilnehmenden Ländern und Juroren sind auf der Website des Veranstalters abrufbar. Der Veranstalter nennt derzeit mehr als 14.000 Einreichungen bei der Winter- und Sommerverkostung pro Jahr.
Blindverkostung ohne Angaben zum Produzenten, Preis und Vermarkter, internationale Jurygruppen und begrenzte Verkostungsmuster pro Tag sind Bestandteile der festgelegten Wettbewerbsregeln.
Bitrex ist eine geruchlose Sicherheitschemikalie, die extrem bitter ist.
Bitrex wird Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln, Autopflege- und –frostschutzprodukten sowie Gartenchemikalien zugesetzt, um dabei zu helfen, Kinder vor dem versehentlichen Verschlucken dieser Produkte besser zu schützen. Trotz seiner Bitterkeit ist Bitrex völlig harmlos und verändert die Produkteigenschaften in keiner Weise.
Alle Produkte, die das Bitrex-Logo tragen, durchlaufen zuvor das Bitrex-Zertifizierungsprogramm, das u.a. unabhängige Geschmackstests sowie Stabilitätstests umfasst. Dadurch wird die Mindestmenge Bitrex ermittelt, die benötigt wird, um ein versehentliches Verschlucken eines Produktes zu verhindern.
Bitrex stellt einen zusätzlichen Schutz vor Vergiftungen dar, neben den bekannten Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Kindern vor Vergiftungen im Haushalt.
EDEKA möchte Kakaoprodukte anbieten, bei denen ökologische und soziale Anforderungen im Kakaoanbau berücksichtigt werden. Der für kakaohaltige EDEKA-Eigenmarkenprodukte eingesetzte Kakao ist mindestens nach den Anforderungen der Rainforest Alliance zertifiziert. Mit dem Kakaoprogramm von EDEKA wird das Engagement für ökologische und soziale Verbesserungen im Kakaoanbau ergänzt. Das Programm startete 2021 mit ersten Maßnahmen in Ghana.
„Cocoa For Future“-Schokoladenprodukte enthalten Kakao, für den dem Programm eine äquivalente Kakaomenge nach dem Prinzip des Mengenausgleichs zugeordnet wird. Aufgrund des Mengenausgleichs muss der im einzelnen Produkt enthaltene Kakao nicht physisch von einer am Programm teilnehmenden Farm stammen.
Die als „Cocoa For Future“ gekennzeichneten Kakaoprodukte sind Teil des Kakaoprogramms von EDEKA. Im Rahmen des Programms werden gemeinsam mit teilnehmenden Kleinbäuer:innen der Cocoa Abrabopa Association (CAA) in Ghana konkrete Maßnahmen umgesetzt.
Ziel des Programms „Cocoa For Future“ ist es, den Kakaoanbau zukunftsfähig zu machen widerstandsfähiger gegenüber klimatischen Veränderungen zu gestalten und dazu beizutragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Kakaobäuer:innen und ihrer Familien zu verbessern.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Förderung von Agroforstsystemen, Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung und Aktivitäten zur Prävention von Kinderarbeit. Damit verfolgt das Programm das Ziel, die teilnehmenden Familien sozial und wirtschaftlich zu stärken sowie zum Schutz der Biodiversität und der Wälder beizutragen. Diese Maßnahmen und Ziele werden auch in der aktuellen Programmbeschreibung genannt.
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund setzt sich in seiner Tätigkeit für eine Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Erwachsenen mit Allergien, Asthma und Neurodermitis sowie empfindlicher und hypersensitiver Personen ein. Um ihren Alltag mit Allergien und Asthma zu bewältigen, sind die Betroffenen auf allergenarme, gut verträgliche Produkte angewiesen. Auch Personen mit empfindlicher Haut, die aus präventiven Gründen möglichst allergenarme Produkte kaufen möchten, benötigen eine Orientierung bei der Produktauswahl. Dies bietet seit nun fast 20 Jahren das DAAB-Siegel.
Um den sensibilisierten und sensiblen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verlässliche Qualität der Produkte bieten zu können, wurden Kriterien entwickelt, die die Produkte erfüllen müssen, um mit dem DAAB-Label ausgezeichnet zu werden. Hinter dem Label stehen umfassende Anforderungen an die Qualität der Inhaltsstoffe und eine Reihe von Verträglichkeitsprüfungen, die die gute Verträglichkeit der Produkte belegen.
Die DLG TestService GmbH informiert im Bereich Tiernahrung über die Qualität im Bereich der Heimtiernahrung. Um die Auszeichnung „DLG-getestet“ zu erhalten, müssen die Produkte umfassende Labor- und Deklarationskontrollen bestehen.
Die Prüfungen bestehen aus einer physikalisch-chemischen Untersuchung der deklarierten Bestandteile sowie einer Prüfung der Deklaration auf rechtliche Konformität.
Prüfkriterien:
Die Inhaltstoffe und die ausgelobten Zusatzstoffe. Die Prüfungen werden an die Deklaration und Auslobung angepasst.
Deckung des ernährungsphysiologischen Bedarfs von Alleinfuttermittel
Prüfmethoden:
Die Prüfungen werden auf der Grundlage der jeweils geltenden amtlichen Prüfmethoden durchgeführt. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die analytisch festgestellten Gehalte von den deklarierten Werten nicht mehr als die in der Verordnung (EU) Nr. 939/2010 i. V. m. Anhang IV Teil A der Verordnung (EG) 767/2009 aufgeführten Toleranzen abweichen.
Ehrenamtliche Experten aus Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung und der Lebensmittelwirtschaft prüfen Lebensmittel nach definierten Testkriterien, die von unabhängigen Prüfkommissionen produktgruppenspezifisch definiert werden. Die Prüfanforderungen werden durch die akkreditierte DLG-Zertifizierungsstelle festgelegt. Testschwerpunkte sind eine sensorische Produktanalyse, die ergänzt wird um chemisch-physikalische und mikrobiologische Laboranalysen sowie Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfungen:
Sensorische Produktanalyse: Beschreibende Prüfung mit integrierter Bewertung mittels produktspezifischem „DLG-5-Punkte Schema®“. Alle Produkte werden in der sensorischen Bewertung den Experten in „neutralisierter“ Form vorgelegt, d. h. es werden keine Informationen über den Hersteller, die Marke oder den Namen des Produkts mitgeteilt.
Verpackungs- sowie Kennzeichnungs-/Deklarationsprüfungen werden von separaten Prüfern durchgeführt, die sich nicht an den sensorischen Bewertungen beteiligen.
Chemische, physikalische und mirkobiologische Laboranalysen erfolgen in Zusammenarbeit mit Partnerinstituten. Je nach Produktgruppen werden diese Untersuchungen obligatorisch oder mittels Stichprobe durchgeführt.
Die durchgestrichene Ähre ist das international anerkannte Zeichen für glutenfreie Lebensmittel.
Das Glutenfrei-Symbol ist eine Qualitätsgarantie. Alle Hersteller, die es verwenden, müssen hohe Produktionsstandards einhalten, um die Sicherheit des lizenzierten Produkts zu gewährleisten. Die Überwachung erfolgt durch die jeweils zuständige Zöliakiegesellschaft des jeweiligen Landes.
Seit dem Jahr 1991 führt die DZG das Glutenfrei-Symbol als eingetragenes Warenzeichen in Deutschland und vergibt es seit 1999 im Rahmen eines Lizenzvertrages an nationale Hersteller und Vertriebe glutenfreier Lebensmittel in Deutschland.
Grundsätzlich gilt: Bevor ein Lizenzvertrag mit der DZG abgeschlossen werden kann, ist eine aktuelle Gluten-Analyse der betreffenden Produkte zum Nachweis der Glutenfreiheit erforderlich.
Der AOECS-Standard für das Glutenfrei-Symbol entspricht dem WHO Codex-Standard für glutenfreie Produkte und ist mit der EU-Verordnung 41/2009 verknüpft. Danach dürfen für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmte Lebensmittel, die aus einer oder mehreren Zutaten, welche Weizen, Gerste, Roggen, Hafer oder deren Kreuzungen ersetzen, bestehen oder diese enthalten, beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg (20 ppm) aufweisen.
Das EU-Gütezeichen „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) verweist auf ein bestimmtes geografisches Gebiet, in der ein Produkt erzeugt wurde. Dabei reicht es aus, wenn eine von mehreren Herstellungsstufen im angegebenen Gebiet stattgefunden hat, während das für die Herstellung verwendete Rohmaterial aus einem anderen geographischen Gebiet stammen kann.
Produkte mit dem g.g.A. Siegel zeichnen sich somit durch eine spezifische Eigenschaft oder Ansehen des jeweiligen geographischen Gebiets aus.
Produkte mit geschützter geografischer Angabe sind beispielsweise der GUT&GÜNSTIG Norvind Esrom Schnittkäse und der EDEKA Walbecker Stangenspargel.
Das EU-Gütezeichen "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produktes in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist.
Produkte mit dem g.U. Siegel zeichnen sich somit durch Merkmale aus, die auf Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion sowie spezifischen regionalen Bedingungen basieren.
Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise der EDEKA Bio Allgäuer Emmentaler und der EDEKA Italia Proscuitto di San Diele.
Das EU-Gütezeichen "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produktes oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor und bezieht sich nicht, wie die EU-Gütezeichen "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) auf einen geografischen Ursprung.
Der Produktionsprozess ist an kein Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass dem traditionellen Rezept oder das Herstellungsverfahren gefolgt wird.
Ein Produkt mit garantiert traditioneller Spezialität ist beispielsweise der EDEKA Bio Bergkäse aus Heumilch.
Das bayerische Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem „Geprüfte Qualität – Bayern“ steht für regionale Herkunft und zusätzliche Kontrollen. Landwirte müssen nicht nur die gute fachliche Praxis nach Fachrecht einhalten, sondern auch Vorgaben nach Geprüfte Qualität - Bayern erfüllen, die teils über den gesetzlichen Anforderungen liegen (z.B. Verbot von Klärschlamm). Jeder Landwirt wird je nach Produktbereich und je nach vorangehenden Kontrollergebnissen alle ein bis drei Jahre extern kontrolliert und zertifiziert.
Das Herkunftskennzeichen „GUTES AUS DEUTSCHER LANDWIRTSCHAFT“, das von der Zentralen Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) e.V. entwickelt wurde, erleichtert Verbraucher:innen, sich beim Kauf bewusst für heimische Produkte nach definierten und überprüften Kriterien zu entscheiden. Für pflanzliche Lebensmittel bedeutet dies, dass sie in Deutschland angebaut, geerntet, verarbeitet und verpackt wurden. Fleisch stammt ausschließlich von Tieren, die hier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden. Für EDEKA ist die Wertschätzung heimischer Lebensmittel sowie die Förderung der deutschen Landwirtschaft ein zentrales Anliegen. Der Unternehmens-Verbund kennzeichnet deshalb landwirtschaftliche Eigenmarkenprodukte, deren Produktion ausschließlich in Deutschland erfolgt ist, sukzessive mit dem Herkunftskennzeichen. Dazu gehören zukünftig frisches Fleisch, Eier und Milchprodukte, Obst und Gemüse.
Im April 2019 haben die führenden Handelsunternehmen in Deutschland eine einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für tierische Erzeugnisse eingeführt, deren Kriterien unter dem Dach der Initiative Tierwohl stetig weiterentwickelt werden.
Die fünfstufige Klassifizierung unterscheidet zwischen Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.
Damit schafft die Kennzeichnung mehr Transparenz über die Haltungsbedingungen und erleichtert die Orientierung beim Einkauf.
Der in dem Produkt verwendete Aloe Vera-Rohstoff wurde geprüft und ist nach dem IASC-Qualitätsstandard zertifiziert (für zum Verzehr gedachte Produkte). Dafür muss im Trockengewicht der Aloin-Gehalt < 10ppm liegen und der Anteil an Acemannan (Beta-(1,4)-Acetylmannan) mindestens 5 % ausmachen. Das Produkt enthält mindestens 15 % Aloe Vera. Das Produkt wird in einer Anlage hergestellt, die auf Einhaltung der geltenden Anforderungen von Good Manufacturing Practices (GMP – Gute Herstellungspraxis) geprüft wurde. Die Produktkennzeichnung erfüllt die geltenden Anforderungen des IASC-Zertifizierungsprogramms (Kennzeichnung ist korrekt und wahrheitsgemäß, Kennzeichenansprüche sind begründet usw.).
Die Initiative Tierwohl ist ein Bündnis aus Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft und Fleischwirtschaft, bei dem sich Unternehmen und Verbände gemeinsam für eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung einsetzen. Aktuell nehmen rund 6.000 schweine- und geflügelhaltende Betriebe an der Initiative Tierwohl teil.
Das Produktlabel der Initiative Tierwohl wird gemeinsam mit der jeweils zutreffenden Haltungsformstufe dargestellt. Die Kennzeichnung zeigt, welchem Programm der Initiative Tierwohl und welcher Haltungsform das Produkt zugeordnet ist. Je nach Programm gelten die Anforderungen der Haltungsformstufen „Stall + Platz“, „Frischluftstall“ oder „Auslauf“.
Die Einhaltung dieser Tierwohlkriterien wird in regelmäßigen und unabhängigen Kontrollen überprüft.
Das Internationale Baumwollzeichen ein Markenzeichen für Produkte aus reiner Baumwolle. Seit November 2005 ist die BREMER BAUMWOLLBÖRSE Inhaberin der Markenrechte am Internationalen Baumwollzeichen innerhalb der Europäischen Union (EU-28). Die Lizenz für das Baumwollzeichen wird seither von der Baumwollbörse an interessierte Unternehmen vergeben.
Das Recht zur Benutzung des internationalen Baumwollzeichens wird dem Lizenznehmer von der Lizenzgeberin unter der Bedingung gewährt, dass unter Verwendung von aus Fasern von guter Qualität aus neuen Baumwollfasern bestehenden Vorprodukten Erzeugnisse hergestellt werden, deren Baumwollfasergehalt ohne Berücksichtigung von Futterstoffen, Einlagen und Zubehör 100% beträgt, wobei Toleranzen von 5% für Dekorations- und Effektzwecke und 3% für Fremdfasern zulässig sind. Vertragsprodukte sind insbesondere nicht Mischgewebe, die nur zum Teil aus Baumwollfasern bestehen, sowie Gewebe, deren Baumwollfasergehalt unter Berücksichtigung der Toleranzen unter 92% liegt. Der Baumwollfasergehalt eines Produktes berechnet sich dabei nach dem Gewichtsprozent.
Die Lizenznehmerin wird die Qualität und die Faserzusammensetzung der mit dem internationalen Baumwollzeichen zu kennzeichnende Vertragswaren prüfen. Die Lizenznehmerin steht der Linzengeberin dafür ein, dass die Verpflichtungen sowie die an die Vertragsprodukte zu stellende Qualitätsanforderungen eingehalten werden.
Das Intertek GS-Zeichen ist ein freiwilliges Sicherheitsprüfzeichen. Es besagt, dass ein Produkt den harmonisierten europäischen Sicherheitsnormen, den deutschen Anforderungen sowie mitunter zusätzlichen, produktabhängigen Anforderungen entspricht. Das GS-Zeichen basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und es ist ein von der deutschen Regierung amtlich zugelassenes Zeichen. Daher kann es nur von einer anerkannten Prüf- und Zertifizierungsstelle, wie Intertek, vergeben werden.
Der International Spirits Award ISW der MUNDUS VINI GmbH versteht sich als ein in Deutschland ausgerichteter internationaler Wettbewerb für Spirituosen, Edelbrände, Liköre, Fruchtweine und Mischgetränke aus allen Ländern der Erde. Ziel dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Qualität und der Vermarktung der eingereichten Produkte. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Spirituosen durch eine internationale Jury garantiert die seriöse und professionelle Durchführung des Wettbewerbs.
Die Bewertung der eingereichten Produkte erfolgt in einer sensorischen Beurteilung. Die Produkte müssen dem europäischen Lebensmittelgesetz entsprechen. Die sensorische Beurteilung erfolgt durch eine Expertenjury bestehend aus mindestens 5 nationalen und internationalen Verkostern je Jury. Die Prüfer verkosten die Proben verdeckt in einer Blindverkostung unter Angabe der Produktkategorie, ohne Kenntnis des Herstellers, des Vermarkters oder des Produktes. Für die sensorische Beurteilung sind Geruch und Geschmack ausschlaggebend. Die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierende Produkte ist auf 30% der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen beschränkt.
Die Prämierungsstufen sind:
Großes Gold
Gold
Silber
Immer mehr Verbraucher wollen wissen, aus welcher Haltungsform die Eier stammen, die sie kaufen: Bio-, Freiland oder Bodenhaltung?
Diese Kontrolle, also die Überprüfung dieser Angaben, übernimmt KAT, der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V.
Nur Eier aus KAT-kontrollierten Legebetrieben mit Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung dürfen auf der Verpackung das Gütesiegel „Kontrolliert durch KAT“ führen. In Deutschland und den benachbarten EU-Ländern steht KAT für die Herkunftssicherung und Rückverfolgung von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystemen.
Die Kontrollen der KAT-Mitgliedsbetriebe erfolgen über Zertifizierungsstellen, die nach EN ISO/IEC 17065 für KAT akkreditiert sind. Zusätzlich beauftragt KAT-Verifizierungsprüfungen, mit denen die Einhaltung der KAT-Vorgaben zusätzlich überprüft wird. Die Auditoren werden regelmäßig durch KAT geschult. Das KAT-Zertifizierungssystem umfasst unter anderem reguläre Zertifizierungsaudits, Nachaudits, Verifizierungsaudits und Verfahren für den Umgang mit Verstößen.
Ziel von KAT ist, dass alle Systemteilnehmer sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern die festgelegten Kriterien einheitlich umsetzen. Deshalb gelten für alle KAT-Mitgliedsbetriebe europaweit dieselben Anforderungen an Haltungsbedingungen, Futter und Hygiene. Regelmäßige unangemeldete Kontrollen über alle Produktionsstufen hinweg dienen der Überprüfung der Einhaltung der KAT-Bestimmungen. Das Stempeln der Eier mit dem Erzeugercode muss bereits im Legebetrieb erfolgen.
Unser Tiernahrungssortiment richtet sich an anspruchsvollen Tierfreunde, die aus Liebe zu ihrem Haustier auf eine ausgewogene Ernährung achten wollen. Aus diesem Grund werden unsere Rezepturen gemeinsam mit Tierärzten entwickelt und bieten so ein besonderes Qualitätsmerkmal.
Bei der Auswahl der Rezepturen für Ihre Haustiere achten wir darauf schmackhaftes aber auch artgerechtes Futter zu entwickeln, welches Ihrem Tier täglich zu Gute kommt.
Der Große Internationale Weinpreis der MUNDUS VINI GmbH versteht sich als ein in Deutschland ausgerichteter internationaler Wettbewerb für Weine aus allen Weinanbaugebieten der Erde. Ziel dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Weinqualität und der Vermarktung der eingereichten Weine und Schaumweine. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Weine durch eine internationale Jury garantiert die seriöse und professionelle Durchführung des Wettbewerbs.
Eine fachlich qualifizierte, internationale Jury aus Oenologen, Winemakern, Weinfachhändlern, Sommeliers und Fachjournalisten verkostet die Weine, Schaumweine und Likörweine in verdeckten Probenrunden. Die Weine werden entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung in einer Verkostung geordnet und in Anlehnung an das internationale 100-Punkte-Schema der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), das ebenso vom Internationalen Oenologenverband (UIOE) anerkannt ist, bewertet. Die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte ist auf 40% der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt.
Die Prämierungsstufen sind:
Großes Gold
Gold
Silber
Der Nutri-Score ist ein Kennzeichnungssystem für Lebensmittel, das 2017 zunächst in Frankreich eingeführt und von weiteren Ländern der Europäischen Union übernommen wurde – darunter auch Deutschland. Hier ist die fünfstufige Ampelskala seit 2019 auf immer mehr Produkten im Handel zu finden. Ziel der Bewertungshilfe ist es, die Bevölkerung bei einer ausgewogenen Ernährung zu unterstützen. Durch das vereinfacht dargestellte Bewertungssystem kann die Nährwertqualität von Produkten direkt eingeschätzt und innerhalb einer Produktkategorie verglichen werden. Ein hervorgehobenes A auf dem Siegel steht dabei für ein nährreiches Produkt mit einem hohen ernährungsphysiologischen Wert, während ein E bedeutet, dass die Nährstoffe des Produktes eher nachteilig sind. Um den Score zu bestimmen, werden günstige und ungünstige Nährstoffe miteinander verrechnet.
Das Siegel OEKO-TEX STANDARD 100 zeichnet Artikel aus, bei denen alle Bestandteile, d.h. auch alle Fäden, Knöpfe und sonstige Accessoires, auf Schadstoffe geprüft wurden und der Artikel somit gesundheitlich unbedenklich ist.
Im Prüfverfahren werden zahlreiche, sowohl reglementierte als auch nicht-reglementierte Substanzen, die der menschlichen Gesundheit schaden könnten berücksichtigt. Vielfach gehen die gesetzten Grenzwerte für den STANDARD 100 über nationale und internationale Vorgaben hinaus. Der Kriterienkatalog wird mindestens einmal jährlich aktualisiert und um neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Vorgaben erweitert.
Im Rahmen der Kooperation mit dem Olympia Team Deutschland finden Sie in unseren Märkten speziell gekennzeichnete Produkte, die sich im besonderen Maße für eine ausgewogene Ernährung eignen – von Obst und Gemüse über ausgewogene Snacks, Frühstückscerealien, Nüsse bis hin zu Milch- und Tiefkühlprodukten.
Einige Einwegkunststoffartikel oder Produkte, die Einwegplastik beinhalten und für die es derzeit noch keine sinnvolle ökologische Alternative gibt, müssen seit dem 3. Juli 2021 EU-weit mit einem verpflichtenden Warnhinweis für Wegwerfplastik gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffartikeln dient dazu, die Verbraucher über das Vorhandensein von Kunststoff in dem Produkt, über die zu vermeidenden Entsorgungsarten für das Produkt und über die daraus folgenden negativen Auswirkungen der Vermüllung oder einer anderen unsachgemäßen Entsorgung des Produkts auf die Umwelt zu informieren. Der Warnhinweis für Wegwerfplastik soll verhindern, dass Verpackungen und Artikel aus Plastik achtlos weggeworfen werden. Die Kennzeichnungsplicht von Einwegkunststoffartikeln gilt zunächst für Hygieneprodukte wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern und kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukten sowie Einweggetränkebecher.
Das QS-Prüfzeichen steht für geprüfte Qualitätssicherung bei frischen Lebensmitteln – vom Landwirt bis zur Ladentheke! Ob Fleisch und Wurst oder Obst, Gemüse und Kartoffeln - Lebensmittel mit dem QS-Prüfzeichen haben einen genau dokumentierten und kontrollierten Lebenslauf. So ist der Weg eines Rindersteaks vom Tierhalter über den Schlachthof und den Metzger bis zum EDEKA Markt oder bei Äpfeln und Tomaten vom Erzeuger über den Großhändler bis in den Lebensmitteleinzelhandel klar nachvollziehbar. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel umfasst alle Stufen der Lebensmittelkette. Für alle teilnehmenden Betriebe aus dem In- und Ausland gelten bei QS strenge Anforderungen, etwa zur Rückverfolgbarkeit oder zur Hygiene. Unabhängige Prüfer kontrollieren regelmäßig, ob die Anforderungen eingehalten werden.
Das QS-Prüfzeichen wird seit 2001 von der QS Qualität und Sicherheit GmbH vergeben – einem Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen der Lebensmittelwirtschaft.
Das RAL Gütezeichen für Kerzen bedeutet, dass das Produkt den Vorgaben der Gütegemeinschaft Kerzen entspricht. Die Kerzen werden dabei auf ihre Inhaltsstoffe, ihr Brennverhalten und die Brenndauer untersucht und die ständige Einhaltung der strengen Regeln wird dauerhaft durch die DEKRA Automobil GmbH fremdüberwacht. Eine zusätzliche Eigenüberwachung der Hersteller anhand standardisierter Prüfverfahren sichert laufend die hohe Qualität. Kerzen, die der strengen Prüfung der RAL Gütegemeinschaft Stand gehalten haben, tropfen mit minimiertem Tropfverhalten und unterliegen in der Herstellung strengen gesundheits- und umweltorientierten Grenzwerten für alle Inhaltsstoffe. Durch die strenge Überwachung der Inhaltsstoffe und die Verwendung hochwertiger Dochte brennt eine mit dem Gütezeichen versehene Kerze praktisch ohne Rußentwicklung und ohne zu rauchen ab. Das garantiert auch eine verlässliche Brenndauer und ein schönes und sicheres Abbrennen.
Mit unserem Trennhinweis schärfen wir das Bewusstsein für die Umwelt und klären unsere Kunden über Materialien und Entsorgungswege auf.
Die Abbildungen auf den Tonnen verdeutlichen, in welche Bestandteile die Verpackung getrennt werden kann.
Die Farbe der Tonnen und Container verweist auf den korrekten Entsorgungsweg der einzelnen Bestandteile:
Die Gelbe Tonne steht für die Entsorgung über die Dualen Systeme, also Gelber Sack, Gelbe Tonne oder Wertstofftonne.
Die Blaue Tonne verweist auf die Entsorgung über das Altpapier.
Der Glascontainer zeigt die Entsorgung über die entsprechende Altglassammlung an: Grün für Grünglas, Weiß für farbloses Glas und Braun für Braunglas.
Hinweis:
Entsorgungs- und Recyclingwege können regional abweichen. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Entsorger.
STANDARD 100 by OEKO-TEX® ist ein unabhängiges Zertifizierungssystem für schadstoffgeprüfte Textilien aller Verarbeitungsstufen. Zertifikate werden ausgestellt, wenn sämtliche Bestandteile eines Artikels die jährlich aktualisierten Anforderungen erfüllen.
Prüfkriterien
Zentraler Anspruch des STANDARDs 100 by OEKO-TEX® seit seiner Einführung 1992 ist die Entwicklung von Prüfkriterien, Grenzwerten und Testmethoden auf wissenschaftlicher Basis. Auf Grundlage seines umfangreichen und strengen Maßnahmenkatalogs mit mehreren hundert reglementierten Einzelsubstanzen berücksichtigt der STANDARD 100 by OEKO-TEX®:
Wichtige gesetzliche Reglementierungen wie verbotene Azo-Farbmittel, Formaldehyd, Pentachlorphenol, Cadmium, Nickel etc.
Zahlreiche gesundheitsbedenkliche Chemikalien, auch wenn sie noch nicht gesetzlich reglementiert sind Anforderungen der Anhänge XVII und XIV der Europäischen Chemikalienverordnung REACh sowie der ECHA SVHC-Kandidatenliste, soweit sie nach Einschätzung von Expertengruppen der OEKO-TEX® Gemeinschaft relevant für Flächengebilde, Textilien, Bekleidungen oder Zubehörteile sind. Als relevant eingestufte Diskussionen und Entwicklungen werden bei Updates der STANDARD 100 by OEKO-TEX® Anforderungen so bald und so effektiv wie möglich berücksichtigt.
Forderungen des US-amerikanischen Consumer Product Safety Improvement Acts (CPSIA) zu Blei.
Zahlreiche auch umweltrelevante Substanzklassen
TÜV SÜD-Zeichen:
Das Prüfzeichen „Sicherheit geprüft, Produktion überwacht" findet sich an Haushaltsgeräten, Unterhaltungselektronik, Sport-, Spiel- und Freizeitartikeln, Werkzeugen oder Möbeln. TÜV SÜD bestätigt mit diesem Prüfzeichen, dass die Produkte der Hersteller die nationalen und internationalen Standards einhalten. Dazu werden auch die Fertigungsstätten überprüft.
GS-Zeichen:
Das für Hersteller freiwillige Prüfzeichen „GS" steht für „Geprüfte Sicherheit" nach den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes. Es bescheinigt Produkten, dass bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahren für den Benutzer drohen. Die Einhaltung wird von unabhängigen Prüfunternehmen wie TÜV SÜD überprüft. Verwendungsfertige Produkte und Arbeitsmittel, die mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet sind, entsprechen den Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Der Prüfumfang des GS-Prüfzeichens deckt alle wesentlichen Produktmerkmale ab, wie elektrische Sicherheit, die Verwendung von Chemikalien und Gefahrstoffen, ergonomische Aspekte und Geräuschemissionen.
Außerdem umfasst es eine regelmäßige Überwachung der Produktion vor Ort im Werk des Herstellers. Das GS-Zeichen darf angebracht werden, solange das zugrunde liegende GS-Zertifikat gültig ist und das Produkt unverändert dem zur Prüfung vorgelegten Baumuster entspricht.
Unser blaues Vegan-Logo für Hygiene-, Pflege- und Reinigungsprodukte sagt aus, dass der Inhalt sprich die Rezeptur keine tierischen Inhaltsstoffe enthält.
Der Verbund Ökohöfe e. V. ist ein Bio-Anbauverband mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Er wurde 2007 gegründet und hat seinen Fokus auf den Nordosten und die Mitte Deutschlands. Im Verbund Ökohöfe e. V. sind Bio-Landwirtschaftsbetriebe unterschiedlicher Betriebsgrößen organisiert. Ihm gehören u. a. Acker- und Gemüsebauern, Streuobst-Bewirtschafter, tierhaltende Betriebe, Saatgut- und Kräuterbauern, sowie verarbeitende Unternehmen an.
Die Bio-Richtlinien des Verbundes sind strenger als die EU vorgibt wie z. B.:
Gesamtbetriebsumstellung auf bio
Verbot der Anbindehaltung und Enthornung
Roggen-, Weizen- und Gerstenhybride sind nicht zulässig
Kein konventioneller Mist von Tieren, die Gentechnikfutter erhalten
Je nach Tierart gelten festgelegte Mindestanteile für Futter aus dem eigenen Betrieb oder von Kooperationspartnern.
Mindestabstände zu stark befahrenen Straßen bei gärtnerischen Kulturen
Verbund Ökohöfe e.V. ist Vollmitglied im deutschen Dachverband BÖLW (Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft).
Das V-Label ist ein international geschütztes Siegel zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland in den Kategorien "vegan" und "vegetarisch" von ProVeg e.V. vergeben. Im Rahmen der V-Label Lizenzierung wird geprüft, ob ein Produkt die Eigenschaften zur Kennzeichnung “vegan” oder “vegetarisch” erfüllt. Als Grundlage für die vom V-Label festgelegten Kriterien, die vegane oder vegetarische Produkte erfüllen müssen, dient die Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016 (VSMK).
Prüfkriterien zur Auslobung vegan
„Vegane“ Produkte dürfen:
keine Schlachtprodukte, keine Fette von Fischen, keine Fischbestandteile oder andere Meerestiere
keine Aromen tierischer Herkunft, keine Eier, kein Honig, keine Milcherzeugnisse, kein tierisches Wachs, kein Gelée Royale, keine tierischen Farbstoffe
kein Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
keine tierischen Trägerstoffe, Hilfsstoffe oder Zutaten tierischer Herkunft
keine Klärung mit tierischen Stoffen enthalten
Weiterhin
muss der Produktionsablauf so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigten Einträge durch tierische Stoffe erfolgen
soll die Kontamination mit tierischen Stoffen (Summe aller tierischen Substanzen) im Endprodukt unter 0,1 % (1 g/kg) liegen
gilt folgendes: wird der Richtwert von 0,1% überschritten, sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten; ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen, warum
führt eine Überschreitung des Wertes von 0,1% nicht zum Ausschluss einer Auslobung als „vegan“, wenn hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden
erhalten Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden müssen, kein V-Label
Prüfkriterien zur Auslobung vegetarisch
“Vegetarische“ Produkte dürfen:
keine Schlachtprodukte, wie z.B. Innereien
keine Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
keine Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis)
keine Eier aus Käfighaltung (einschließlich „ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)
keine Eier außer Geflügeleier (z. B. kein Kaviar)
keine Milcherzeugnisse, bei denen tierisches Lab verwendet wurde
kein Gelée Royale
keine tierischen Farbstoffe (z. B. echtes Karmin)
kein Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
keine tierischen Trägerstoffe, außer Derivate von genannten Ausnahmen
keine Klärung mit tierischen Stoffen wie z. B. Gelatine, Fischblase enthalten.
Weiterhin
muss der Produktionsablauf so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigten Einträge durch nicht-vegetarische Stoffe erfolgen
soll die Kontamination mit tierischen Stoffen (Summe aller tierischen Substanzen) im Endprodukt unter 0,1 % (1 g/kg) liegen
gilt folgendes: wird der Richtwert von 0,1% überschritten, sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten; ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen, warum
führt eine Überschreitung des Wertes von 0,1% nicht zum Ausschluss einer Auslobung als „vegetarisch“, wenn hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden
erhalten Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden müssen, kein V-Label
Das „Ohne GenTechnik“ Siegel bietet Orientierung und die Sicherheit, dass in den gekennzeichneten Lebensmitteln bis zum Bestimmungsgrenzwert von 0,1% je Zutat keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind. Außerdem wurde auch bei der Tierfütterung innerhalb von strengen Fristen auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen (nach EU-Recht nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet) verzichtet. Die Fütterungsfristen sind im deutschen EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) definiert.
Das Prüfsiegel ist eine eingetragene Wort-/Bildmarke und darf ausschließlich von Unternehmen genutzt werden, die die Kriterien des EGGenTDurchfG einhalten und dies durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen können. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) wurde exklusiv vom Inhaber des Siegels, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, damit beauftragt, das Siegel zu verwalten.
Die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und WWF basiert auf gemeinsam definierten Zielen und Maßnahmen in ausgewählten Themenfeldern. Der WWF begleitet und unterstützt die Umsetzung fachlich, ohne eine generelle Nachhaltigkeitsbewertung des Unternehmens oder des Produktes vorzunehmen.
Wir weisen mit einem Kooperationshinweis auf die gemeinsame Partnerschaft von EDEKA und WWF hin.
Der Hinweis zeigt die beiden Logos von WWF und EDEKA verbunden mit dem Claim „Starke Partner“, dieser trifft aber keine Nachhaltigkeitsaussagen in Verbindung mit den Produkten.