„Halal“ ist ein arabisches Wort, das übersetzt „erlaubt“ bedeutet. Im Zusammenhang mit der Ernährung werden darunter die Speisen verstanden, die gläubige Muslime essen dürfen. Der Gegenbegriff „haram“ definiert die verbotenen Lebensmittel, zu denen Alkohol, Bluthaltiges wie Wurst, Aas sowie das Fleisch und weitere Produkte vom Schwein gehören. Gelatine etwa, die in vielen Süßigkeiten, Joghurts und Frischkäse stecken kann, ist nach der Halal-Ernährung unzulässig. Stammt das Fleisch von einem anderen Tier, etwa
Geflügel, Rind oder Lamm, muss es nach strengem islamischem Recht auf eine bestimmte Weise verarbeitet worden sein. Die Halal-Schlachtung ähnelt dabei dem jüdischen Schächten und dem Konzept koscherer Lebensmittel.