Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass Aroma- und Zusatzstoffe nicht unter die Novel-Food-Verordnung fallen, ebenso wenig genetisch veränderte Organismen. Während Genfood als solches ausdrücklich gekennzeichnet werden muss, gibt es für neuartige Lebensmittel keine solche Pflicht. Du kannst Novel Food mitunter also nicht erkennen. Produkte mit Phytosterinzusätzen, die den Cholesterinspiegel senken sollen und den Großteil der Novel-Food-Zulassungen ausmachen, unterliegen aber einer eigenen Kennzeichnungspflicht – du tappst hier also nicht im Dunkeln. Im Übrigen gelten für Novel Food dieselben Bestimmungen wie für jedes andere Lebensmittel, inklusive
Functional Food. Wissenschaftlich unbewiesene Wirkungen auf die Gesundheit dürfen nicht beworben werden.