Der schlechte Ruf von Haushaltszucker hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass immer mehr alternative Süßungsmittel in den Supermarktregalen stehen. Eines davon ist der Kokosblütenzucker, der wie Haushaltszucker ein Zweifach- und kein
Einfachzucker ist. Zu seiner Herstellung wird Nektar aus den Blüten der Kokospalme gewonnen, zu einem Sirup eingekocht und die kristallisierte Masse zermahlen. Ergebnis ist ein braunes Granulat, das die gleiche Süßkraft wie Rohrzucker hat. Für
Rezepte mit Zuckeralternativen gilt deshalb immer eine 1:1-Dosierung, wenn Kokosblütenzucker als Zuckerersatz zum Einsatz kommt. Was die Nährwerte betrifft, so unterscheidet sich Kokosblütenzucker weder im Kaloriengehalt noch in der Zusammensetzung wesentlich vom herkömmlichen Rübenzucker. Beworben wird gerne sein niedriger glykämischer Index, der dazu führe, dass der Palmzucker den Blutzucker langsamer ansteigen lasse und deshalb besser sei. Dafür fehlen aber wissenschaftliche Nachweise, betont die Verbraucherzentrale. Auch andere Gesundheitsaussagen sind für den Palmzucker nach dem Lebensmittelrecht unzulässig.