Wie kann ich mich für das mobile Bezahlen registrieren?
Nicht jeder EDEKA Markt unterstützt die Services mobile Coupons und mobiles Bezahlen. Sie können sich in der Marktsuche darüber informieren, welcher Markt diese Services anbietet und diesen Markt als Ihren Lieblingsmarkt hinterlegen. Über die Filtermöglichkeit innerhalb der Marktsuche können Sie auch direkt nach Märkten in Ihrer Nähe suchen, in denen Sie mobil bezahlen und Coupons einlösen können. Mit einem registrierten EDEKA App Konto haben Sie dann die Möglichkeit mobile Coupons zu nutzen und sich für das mobile Bezahlen zu registrieren.
Sie können sich in der App im Bereich "An der Kasse" über das Feld "Sammeln & Bezahlen" für das mobile Bezahlen registrieren. Dazu müssen Sie als Grundvoraussetzung zunächst Ihr Smartphone mit einem Geräte-PIN abgesichert haben. Anschließend können Sie Ihr Zahlungsmittel wählen, dabei können Sie sich zwischen einer Verknüpfung mit einem Bankkonto und dem Hinterlegen einer Kreditkarte entscheiden. Daraufhin folgt die einmalige Angabe Ihrer persönlichen Daten, wie z.B. Name, Adresse und Geburtsdatum sowie Ihre IBAN oder Ihre Kreditkarte zur Identifizierung bei unserem Abrechnungspartner ZahlungsWERK. Das hinterlegte Konto bzw. die hinterlegte Kreditkarte dient in der Folge auch zur Abrechnung Ihrer Einkäufe mit der App.
Sollten Sie ein Bankkonto hinterlegen, so folgt abschließend noch die Verifizierung des Kontos mittels eines Kontoinformationsdienstes oder einer 1 Cent-Überweisung. Dabei können Sie selber wählen, welchen Verifizierungsweg Sie nutzen möchten. Bei der Hinterlegung der Kreditkarte wird diese Verifizierung mittels des Sicherheitsverfahrens Ihres kartenausgebenden Instituts durchgeführt.
Sobald Ihre Registrierung bestätigt wurde, können Sie per App in unseren Märkten bezahlen.
Welche Zahlungsmittel können für das mobile Bezahlen hinterlegt werden?
Für das mobile Bezahlen muss ein gültiges Bankkonto (= Girokonto, keine Sparkonten) hinterlegt sein. Alternativ kann eine gültige Kreditkarte hinterlegt werden. Grundsätzlich zugelassen sind online einsetzbare und zu Zahlungszwecken hinterlegbare Kreditkarten und Debitkarten der Kartenorganisationen Mastercard und VISA.
Ausgenommen sind Karten, die nicht für ein Sicherheitsverfahren angemeldet sind sowie solche, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Abrechnungspartner, der die Karte herausgibt und Ihnen zur Nutzung zur Verfügung stellt (der „Kartenherausgeber“), und/oder Dritten (z. B. Ihrem Arbeitgeber) nicht für eine Nutzung im Zusammenhang mit Kundenbindungs-/Loyalty Programmen genutzt werden dürfen.
Die mobil bezahlten Einkäufe werden je nach präferiertem Zahlungsmittel entweder via Lastschrift von dem hinterlegten Bankkonto eingezogen oder die hinterlegte Kreditkarte wird belastet.
Welche Möglichkeiten zur Verifizierung meines Bankkontos habe ich?
Sie können sich bei der Verknüpfung Ihres Bankkontos zwischen zwei Möglichkeiten der Verifizierung entscheiden. Zum einen können Sie dies über den Kontoinformationsdienst machen, wofür EDEKA den Dienstleister TINK nutzt. Dabei melden Sie sich bei dem Online-Banking Ihrer Bank an, um so Ihr Konto zu bestätigen. Es ermöglicht eine schnelle und einfache Legitimierung und Übermittlung der Bankverbindung. Die zweite Möglichkeit ist eine Verifizierung mithilfe einer 1 Cent-Überweisung. Dabei ist es wichtig, dass der Kontoinhaber/die Kontoinhaberin mit dem Namen im EDEKA App Account, den Sie für die Registrierung zum mobilen Bezahlen angeben, übereinstimmen muss, da die 1 Cent-Überweisung andernfalls nicht ordnungsgemäß zugeordnet werden kann.
Kann ich das mobile Bezahlen nach der Registrierung sofort nutzen?
Bei der Verknüpfung mit einem Bankkonto können Sie sich mit Hilfe des Kontoinformationsdienstes schnell, einfach und sicher verifizieren, so dass eine Zahlung mit der App kurz darauf erfolgen kann.
Die Verifizierung mittels der 1 Cent-Überweisung kann bis zu 1-3 Bankarbeitstage in Anspruch nehmen.
Nach erfolgreicher Kreditkarten Registrierung ist das mobile Bezahlen in der Regel sofort verfügbar. In seltenen Fällen kann es einen kurzen Augenblick dauern, bis die Funktion vollständig aktiviert ist.
Ich wurde bei der Registrierung für das mobile Bezahlen abgelehnt, was muss ich tun?
Um das Zahlungsausfallrisiko so gering wie möglich zu halten, müssen für eine erfolgreiche Registrierung für mobiles Bezahlen unter anderem folgende Voraussetzungen gelten:
• zu Ihrer Bankverbindung existieren keine Negativeinträge hinsichtlich Rücklastschriften
• zu Ihrer Person existieren keinerlei Negativeinträge hinsichtlich Ihrer Bonität (bspw. Inkassoverfahren, Mahnbescheide oder Insolvenztatbestände.)
• wir können Ihre Identität (Name, Anschrift und Geburtsdatum) über eine gängige Wirtschaftsauskunft bestätigen
Auch, wenn es keine Negativeinträge zu Ihrer Person gibt, kann es in Einzelfällen leider sein, dass eine Registrierung nicht möglich ist. Wir bitten hier um Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut registrieren. Coupons und Gutscheine können Sie selbstverständlich weiterhin mit der App einlösen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren App Kundenservice.
Ist eine Registrierung mit einem Gemeinschaftskonto möglich?
Die Registrierung mit einem Gemeinschaftskonto bei ZahlungsWERK ist nur dann möglich, wenn das gewünschte Konto offiziell als Gemeinschaftskonto auf die angemeldeten Personen läuft. Nutzen Sie zwar mit mehreren Personen ein gemeinsames Konto und in Ihrem Konto ist aber nur eine kontoführende Person angemeldet, ist die Nutzung eines Gemeinschaftskonto leider nicht möglich.
Meine Registrierung für mobiles Bezahlen wurde plötzlich gelöscht, was muss ich tun?
Wenn Ihre Registrierung für mobiles Bezahlen nicht mehr vorhanden ist, dann kann dies ggf. daran liegen, dass Sie Ihren Geräte-PIN drei Mal falsch eingegeben haben. Dies führt aus Sicherheitsgründen dazu, dass die Registrierung gelöscht wird. Sie können weiterhin ganz normal Coupons einlösen, müssen sich aber bitte neu für mobiles Bezahlen registrieren.