Im Business haben Essenseinladungen einen anderen Stellenwert als im Privatleben. Das betrifft die Tischmanieren ebenso wie die Bewirtungskosten. Wir klären, wann und wie ein Geschäftsessen absetzbar ist und wie Sie sich korrekt verhalten.
Ein Restaurantbesuch mit Kunden verbindet das Angenehme mit dem Nützlichen. Da ein beruflicher Anlass für das Geschäftsessen vorliegt, ist es steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es einige Formalitäten zu beachten, damit Ihnen das Finanzamt keinen Strich durch die Rechnung macht und die Kosten nicht anerkennt. Ein korrekt und vollständig ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist Pflicht. Bei einem Geschäftsessen mit Kunden sind unter anderem alle Teilnehmer aufzulisten und es muss ein stichhaltiger Grund für die Bewirtung angegeben werden. Entspricht alles den Vorgaben, können Sie die Bewirtungskosten absetzen. Geschäftsessen mit Mitarbeitern lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.
Ist die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit geklärt, schmeckt es gleich viel besser – sofern auch die sonstigen Rahmenbedingungen stimmen. So sollte die Kleidung dem Geschäftsessen und Anlass angemessen sein. Je nach Branche können hier Anzug bzw. Kostüm erforderlich sein. Damit Sie weder under- noch overdressed erscheinen, sollten Sie diesen Punkt im Zweifel im Vorfeld klären. Fragen Sie ruhig Ihre Geschäftspartner, sie sind oft genauso unsicher wie Sie. Sitzen dann alle am Tisch, sollten die Themen der Gespräche beim Essen geschäftlicher Natur sein. Ein wenig Small Talk ist in Ordnung, aber allzu viel Privates preiszugeben, ist unangebracht. Beachten Sie auch die Höflichkeitsformen – Siezen Sie Ihr Gegenüber, es sei denn, die Geschäftsbeziehung besteht schon länger und Sie sind per Du.
Eine einfache Merkregel, um Fettnäpfchen bei Essen mit dem Chef gekonnt aus dem Weg zu gehen, lautet: Er hat als "Ranghöherer" das Sagen. Legt der Chef das Sakko ab, dürfen Sie das auch. Bestellt er Alkohol, steht auch Ihnen beim Griff zu einem Glas Wein oder Bier nichts im Weg. Und hat er ein Gericht ausgewählt, sollten Sie kein teureres ordern. Bei Kundenterminen gilt: Der Kunde hat immer den Vortritt. Lassen Sie also zunächst den Gast den Platz wählen und setzen Sie sich erst danach hin. Ist das Essen beendet, signalisieren Sie der Bedienung als Gastgeber mit der Bestecksprache, dass sie abräumen kann. Die Rechnung zahlt beim Geschäftsessen immer der, der eingeladen hat – es sein denn, es wurde etwas anderes vereinbart.