Auf jeden Fall wachsam sollten Sie auch sein, wenn die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten mit Tricks umgangen werden sollen. Die Bezeichnung "fettreduziert" dürfen nur Produkte tragen, die mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Lebensmittel. Bei "energiereduzierten" Waren muss der Brennwert um 30 Prozent niedriger sein, "energiearm" sind Produkte mit höchstens 40 Kalorien pro 100 Gramm. Steht hingegen "weniger süß" auf einer Ware oder "Balance" gelten diese rechtlichen Vorgaben nicht und eine Zucker- oder Fettreduktion ist nicht gewährleistet. Schauen Sie also genau hin und vergleichen Sie die Nährwertangaben verschiedener Produkte. Geht es nur um die Kalorien, muss ein kohlenhydratreduzierter
Brotersatz nicht weniger Energie haben als ein normales Brot. Statt nach Ersatz zu suchen, halten viele Ernährungsexperten eine langfristig bewusstere Gestaltung des Speiseplans für den besseren Weg. Kosten Sie Ihr Frühstücksmüsli mit kurzer Zutatenliste richtig aus: Dann brauchen Sie keine teuren Light-Produkte mit etlichen Zusatzstoffen.