1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen („Vertrag“) regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg („EDEKA“ oder „wir“) und einem für die Nutzung der Bezahlfunktion „mobiles Bezahlen“ mit der EDEKA App registrierten und freigeschalteten Teilnehmer („Nutzer“ oder „Sie“).
2. Vertragsgegenstand
EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Maßgabe dieses Vertrages auf einem dafür geeigneten Mobilfunkgerät eine Bezahlfunktion innerhalb der EDEKA App zu nutzen, mit der Sie Zahlungen an Unternehmen, die am Verfahren mobiles Bezahlen mit der EDEKA App teilnehmen („Händler“), beispielsweise mittels Lastschrift oder mit Kreditkarte, auslösen und somit bargeldlos bezahlen können („mobiles Bezahlen“).
EDEKA arbeitet im Rahmen des Angebots mobiles Bezahlen mit verschiedenen Abrechnungspartnern zusammen. Bei Nutzung der Zahlungsmethode Lastschrift sind Abrechnungspartner die EDEKABANK Aktiengesellschaft, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg („EDEKABANK“), die ZahlungsWERK GmbH, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg („ZahlungsWERK“), ein Tochterunternehmen der EDEKABANK, sowie ggfls. weitere Dritte („Drittunternehmen“); nähere Erläuterungen finden Sie unter Ziffer 9.
3. Vertragstext und Vertragssprache
Der Nutzer kann den Vertragstext über die EDEKA App jederzeit abrufen und speichern. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Registrierung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen innerhalb der EDEKA App stellt noch kein Angebot zum Vertragsschluss dar. Sie geben vielmehr ein Angebot zur Nutzung von mobiles Bezahlen ab, indem sie nach Durchlaufen des Registrierungsprozesses auf den Button „Bestätigen“ klicken. Vor der Betätigung dieses Buttons können Sie die Registrierung jederzeit abbrechen oder die getätigten Angaben verändern, indem Sie die gemachten Eingaben in den verschiedenen Feldern löschen, ergänzen, berichtigen oder die EDEKA App schließen. Ein Vertrag über die Nutzung der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen kommt zwischen EDEKA und Ihnen zustande, wenn EDEKA Ihnen den erfolgreichen Abschluss der Registrierung für mobiles Bezahlen und Freischaltung per E-Mail bestätigt und damit Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages annimmt.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses können Sie aufgefordert werden, Ihre Mobilfunknummer zu verifizieren, indem Sie beispielsweise einen an die von Ihnen angegebene Mobilfunknummer per SMS gesendeten Code in der EDEKA App eingeben.
Für die Nutzung von mobiles Bezahlen per Lastschrift müssen Sie in der EDEKA App im Rahmen der Registrierung neben Ihren allgemeinen Nutzerdaten zusätzlich Informationen zu dem Bankkonto, welches Sie im Rahmen des mobilen Bezahlens per Lastschrift einsetzen wollen, hinterlegen.
Um sicherzustellen, dass Sie der Inhaber des von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebenen Kontos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bankkonto über einen Kontoinformationsdienstleister zu verifizieren. In diesem Zuge können Sie dazu aufgefordert werden, sich in Ihr Bankkonto online einzuloggen. Der Kontoinformationsdienstleister greift in diesem Zusammenhang auf Informationen zu Ihrem Bankkonto ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu. Details können Sie den hier abrufbaren
„Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen mit der EDEKA App (gültig für Registrierungen ab dem 06.02.2025)" entnehmen.
Alternativ können Sie Ihr Bankkonto auch mittels der sogenannten 1-Cent-Überweisung verifizieren. Für diese Art der Verifizierung müssen Sie einen Cent (0,01€) von Ihrem angegebenen Bankkonto auf ein im Registrierungsprozess benanntes Konto des Abrechnungspartners ZahlungsWERK unter Verwendung eines im Registrierungsprozess benannten Verwendungszwecks überweisen. Der Betrag wird Ihnen nach Eingang auf dem Konto der ZahlungsWERK zurücküberwiesen.
Auch kann die EDEKABANK Ihnen anbieten, das Bankkonto zu verifizieren, indem sie einen Cent (0,01€) von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto per SEPA-Lastschrift auf ein Konto des Abrechungspartners ZahlungsWERK einzieht. Der Betrag wird Ihnen nach Eingang auf dem Konto der ZahlungsWERK zurücküberwiesen. Um den Verifizierungsprozess abzuschließen und die Zahlungsmethode Lastschrift mittels 1-Cent-Überweisung nutzen zu können, müssen Sie in dieser Überweisung den in der Registrierung angegebenen Verwendungszweck angeben.
Sofern Ihnen im Rahmen der Registrierung die Zahlungsmethode Lastschrift nicht angeboten werden kann, werden wir Sie darauf hinweisen, sich bei mobiles Bezahlen mit einer anderen Zahlungsmethode, z.B. Kreditkarte, zu registrieren.
Die Nutzung von mobiles Bezahlen nach diesem Vertrag ist für Sie unentgeltlich, erfordert jedoch ggfls., dass Sie weitere Verträge mit Dritten abschließen bzw. abgeschlossen haben (z.B. mit Ihrer kontoführenden Bank oder mit Ihrem Mobilfunkanbieter). Die daraus entstehenden Kosten haben Sie zu tragen.
5. Verfügbarkeit
EDEKA sichert keine bestimmte Funktionalität, Qualität oder Verfügbarkeit für das unentgeltliche Angebot von mobiles Bezahlen zu.
EDEKA ist berechtigt, mobiles Bezahlen jederzeit technisch zu ändern, einschließlich einer Anpassung von Funktionalitäten. Änderungen und Anpassungen können dazu führen, dass Sie zur Weiternutzung von mobiles Bezahlen eine aktuelle Version der EDEKA-App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Mobilfunkgerät zur Nutzung von EDEKA App nicht mehr geeignet ist.
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass einzelne Händler die Bezahlfunktion mobiles Bezahlen akzeptieren.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Registrierung und Nutzung von mobiles Bezahlen sind ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB berechtigt, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind, Inhaber eines gültigen und nicht gesperrten EDEKA Kundenkontos sind und in der EDEKA App ihre postalische Privatanschrift hinterlegt haben.
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Lastschrift muss der Nutzer zusätzlich über das, bei EDEKA hinterlegte Bankkonto (Zahlungskonto) verfügungsberechtigt sein, mit dem er am SEPA-Lastschriftverkehr bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) teilnehmen kann, und der EDEKABANK wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat für das vorgenannte Bankkonto erteilt haben.
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Karte muss der Nutzer über eine Zahlungskarte (z.B. Kreditkarte) der Kartenorganisationen Mastercard oder Visa verfügungsberechtigt sein und den Kartenemittenten wirksam zur Belastung seines Kreditkartenkontos beauftragt haben (dies kann das Durchführen einer Multifaktorauthentifizierung bspw. im Rahmen einer 3D-Secure Prüfung erfordern).
Die Teilnahme am mobilen Bezahlen kann von weiteren Voraussetzungen abhängig sein, wie beispielsweise der erfolgreichen Prüfung Ihrer Identität, Bonität und Zugriffsberechtigung auf das hinterlegte Zahlungsmittel durch den Abrechnungspartner ZahlungsWERK sowie der Prüfung von Voraussetzungen, die erforderlich sind, um rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.
Soweit zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften, einschließlich solcher zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug, sowie gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zusätzliche persönliche Angaben oder Unterlagen erforderlich sind oder werden, erklären Sie sich bereit, auf entsprechende Anforderung unverzüglich die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Das gleiche gilt auf entsprechende Anforderung für sonstige weitere Auskünfte und Unterlagen, soweit nach Maßgabe dieses Vertrages ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Auskünfte oder Unterlagen besteht, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Ihrer Bonität und bei Vorliegen von Betrugs- oder Missbrauchsverdacht.
7. Sicherheits-Verfahren
Im Rahmen des Registrierungsprozesses vergeben Sie einen persönlichen Sicherheitscode zur Nutzung des mobilen Bezahlens („Sicherheits-PIN“), den Sie innerhalb der EDEKA App ändern können.
Der Nutzer ist verpflichtet, mit seinen Zugangsdaten sorgsam umzugehen und den Zugriff Dritter zu verhindern.
Sofern EDEKA diese Funktion anbietet und Ihr Mobilfunkgerät diese Funktion unterstützt, können Sie zusätzlich eine Nutzung von mobiles Bezahlen per Fingerabdruck („Touch-ID“) oder Gesichtserkennung („Face-ID“) freischalten. Sofern Sie für die Authentifizierung bei der Nutzung der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen in der EDEKA App weitere Verfahren nutzen, gelten zudem ggf. zusätzlich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter.
Nur Sie als registrierter und freigeschalteter Nutzer sind zur Nutzung von mobiles Bezahlen unter Verwendung Ihrer Sicherheits-PIN bzw., sofern verfügbar, Ihrer Touch-ID oder Face-ID berechtigt. Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag daher nicht ohne schriftliche Zustimmung von EDEKA an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.
Sie verpflichten sich, mobiles Bezahlen ausschließlich für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke und nicht für geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke zu nutzen.
8. Änderung von Registrierungsdaten
Bei Änderungen Ihrer Registrierungsdaten ist eine erneute Registrierung für die mobile Bezahlfunktion in der EDEKA App erforderlich, sofern Sie mobiles Bezahlen weiternutzen wollen.
9. Bezahlvorgang
Beim mobilen Bezahlen nutzen Sie die von Ihnen registrierte und durch unseren Abrechnungspartner ZahlungsWERK freigeschaltete Bezahlart, um beim Händler zu bezahlen.
Weder EDEKA noch EDEKABANK oder ZahlungsWERK überprüfen bei Zahlungen die Richtigkeit der Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.
9.1. Zahlungsmethode Lastschrift
Zahlungen, die Sie über mobiles Bezahlen tätigen, werden von der EDEKABANK auf Basis des von Ihnen der EDEKABANK erteilten SEPA-Lastschriftmandats im Auftrag des jeweiligen Händlers, mit dem Sie einen Vertrag über den Erwerb von Waren und Dienstleistungen unter Verwendung der mobilen Bezahlfunktion der EDEKA App schließen, eingezogen. Sie erhalten eine Vorankündigung für die bevorstehende Kontobelastung (Pre-Notification) per E-Mail.
Nach erfolgreicher Registrierung für die mobile Bezahlfunktion per SEPA-Basislastschrift und Freischaltung nach entsprechender Bonitäts- und Risikoprüfung erhalten Sie einen persönlich verfügbaren Höchstbetrag zugewiesen. Innerhalb dieses Höchstbetrages können Sie Zahlungen bei teilnehmenden Händlern (z.B. an der Edeka-Kasse) unter Nutzung von mobiles Bezahlen vornehmen.
Indem Sie einen Bezahlvorgang beim teilnehmenden Händler über mobiles Bezahlen einleiten, erklären Sie verbindlich, dass Sie mit der hinterlegten Zahlungsmethode Lastschrift bezahlen wollen und Sie selbst die Bezahlung ausgelöst haben.
Die Einleitung des Bezahlvorgangs erfolgt, indem Sie z.B. eine auf Ihrem Mobilfunkgerät angezeigte sog. Nutzer-ID oder einen EAN-Code an der Kasse des Händlers vorzeigen und durch Mitarbeiter des Händlers eingeben lassen oder, sofern technisch durch Nahfeldkommunikation („NFC“) möglich, indem Sie Ihr genutztes Mobilfunkgerät vor das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse halten. Der EAN-Code bzw. die Nutzer-ID hat eine Gültigkeit von fünf (5) Minuten. Nach Ablauf der fünf (5) Minuten müssen Sie einen neuen Code erstellen, um mobil zu bezahlen. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass EDEKA eine bestimmte Methode der Einleitung des Bezahlvorgangs anbietet oder akzeptiert.
Sobald Sie die den Bezahlvorgang bei mobiles Bezahlen über die Zahlungsmethode Lastschrift eingeleitet haben, hängt die weitere Autorisierung des Bezahlvorgangs von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ZahlungsWERK ab. ZahlungsWERK legt fest, bis zu welcher Höhe (je nach Bezahlvorgang und in Summe) Bezahlvorgänge freigegeben werden („Zahlungslimit“). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Erfolgt keine Freigabe, können Sie die Bezahlung nicht mittels Lastschrift in der EDEKA App vornehmen. Ihr Zahlungslimit kann unter anderem von Ihrem EDEKA App Status abhängig sein. Dieser EDEKA App Status (Bronze, Silber oder Gold) richtet sich nach Ihren bei vorherigen Einkäufen gesammelten Punkten.
Mit der Einleitung des Bezahlvorgangs Lastschrift bei mobiles Bezahlen ermächtigen Sie die EDEKABANK, auf Grundlage des von Ihnen der EDEKABANK mit Registrierung erteilten SEPA-Lastschriftmandats den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie mit der Einleitung des Bezahlvorgangs Ihr kontoführendes Kreditinstitut an, diese Forderung einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Forderung eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
Sollte es zu einer oder mehreren Rücklastschriften kommen, werden Ihnen die hierfür anfallenden Entgelte in Rechnung gestellt.
Die Möglichkeiten und Bedingungen, einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Bankkontos (Zahlungskontos) ausgeführten Lastschrift zu widersprechen, richten sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem kontoführenden Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen. Weder EDEKA noch die Abrechnungspartner von EDEKA kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte, von Ihnen autorisierte Lastschrift handelt.
Sofern EDEKA und/oder den Abrechnungspartnern EDEKABANK oder ZahlungsWERK wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder einem unberechtigten Erstattungsverlangen bzgl. einer Lastschrift Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), müssen Sie diese Kosten erstatten.
Im Falle des Fehlschlagens eines berechtigten Lastschrifteinzugs durch die EDEKABANK auf Basis des von Ihnen erteilen SEPA-Lastschriftmandats wird die EDEKABANK den jeweiligen Betrag innerhalb von 45 Tagen nach Rückgabe der jeweiligen Lastschrift zuzüglich etwaiger hierfür anfallender Entgelte erneut einziehen.
Im Falle eines erneuten Fehlschlagens des berechtigten Lastschrifteinzugs kann die bestehende Forderung zur weiteren Bearbeitung an ein Drittunternehmen übergeben werden. Im Zuge dieses Übergangs geht das Eigentum an der Forderung gegen Sie an das Drittunternehmen über, das die Forderung im weiteren Verlauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bearbeiten wird.
9.2. Zahlungsmethode Karte
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Karte in mobiles Bezahlen wird der Abrechnungspartner mittels der von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos eine Zahlungstransaktion in Höhe des Betrags anstoßen, den Sie dem Händler schulden. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Karte zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion einen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist.
Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer mittels der beim Abrechnungspartner ZahlungsWERK von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos ausgeführten Zahlungstransaktion zu verlangen, richtet sich ausschließlich nach den zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffenen Vereinbarungen.
10. Sperrung der Bezahlfunktion
Wir sind insbesondere berechtigt, mobiles Bezahlen zu sperren,
- im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App oder der mobilen Bezahlfunktion oder wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App oder der mobilen Bezahlfunktion besteht;
- sofern Sie in der EDEKA App über die Profildaten Ihre E-Mail-Adresse ändern und diese nicht verifizieren. Die Sperrung wird mit Verifizierung der neuen E-Mail-Adresse aufgehoben;
- wenn die EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden;
- sofern die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde;
- sofern Sie in der EDEKA App über die Profildaten Ihre Adresse löschen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald wieder eine vollständige Adresse hinzugefügt und verifiziert wurde;
- sofern eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst wird, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder Ihres Widerspruchs oder Vorgaben Ihres kontoführenden Kreditinstituts;
- sofern trotz entsprechender Anforderung von EDEKA erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden;
- bei Verstoß gegen das Abtretungs- und Übertragungsverbot gemäß Ziffer 7;
- sofern der Vertrag beendet wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages;
- auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Eine Sperrung der mobilen Bezahlfunktion der EDEKA App hat zur Folge, dass Sie keine Zahlungen mehr über die EDEKA App abwickeln können.
11. Datenschutz
EDEKA kann Ihnen nur dann den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses bestätigen und Sie für die Bezahlfunktion der EDEKA App freischalten, wenn im Rahmen des Registrierungsprozesses bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, den Abrechnungspartnern und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden.
EDEKA kann Ihnen zudem nur dann die Nutzung der Zahlungsfunktionalität mobiles Bezahlen über die EDEKA App ermöglichen, wenn bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, den Abrechnungspartnern und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden.
12. Sorgfaltspflichten
Die Bezahlfunktion per App kann nur auf Mobilfunkgeräten genutzt werden, auf denen die EDEKA App installiert und funktionsfähig ist. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen für die Nutzung der EDEKA App können Sie den Hinweisen im jeweiligen App-Store entnehmen.
Sie dürfen die mobile Bezahlfunktion per App nur auf Mobilfunkgeräten nutzen, bei denen vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen nicht außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden und bei denen Sie in zumutbarem Umfang dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Computerviren, Trojaner, Spähsoftware und andere Schadsoftware ergriffen haben.
Sie sind verpflichtet, eine Weitergabe oder Zugänglichmachung Ihrer persönlichen Sicherheits-PIN für das mobile Bezahlen sowie der im Rahmen einer Bezahltransaktion generierten Daten an Dritte zu unterlassen; dies gilt nicht, sofern eine solche Weitergabe oder Zugänglichmachung im Rahmen der betreffenden Methode der Einleitung des Bezahlvorgangs erforderlich ist. Sie sind außerdem verpflichtet, Ihre Sicherheits-PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere bei der Eingabe der Sicherheits-PIN am Mobilfunkgerät haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von der Sicherheits-PIN erlangen oder diese ausspähen können. Die Sicherheits-PIN darf nicht auf dem Mobilfunkgerät vermerkt oder auf andere Weise zusammen mit dem Mobilfunkgerät aufbewahrt werden. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, die die Sicherheits-PIN kennt und im Besitz Ihres Mobilfunkgeräts ist, die Bezahlfunktion mobiles Bezahlen verwenden und das durch Sie hinterlegte Bankkonto (Zahlungskonto) belasten kann.
Sofern Sie die Sicherheits-PIN für die mobile Bezahlfunktion der EDEKA App dreimal hintereinander falsch eingeben, wird die mobile Bezahlfunktion in Ihrer EDEKA App Konto aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt.
Sofern Sie eine Nutzung des mobilen Bezahlens mit den EDEKA App per Touch-ID oder Face-ID freigeschaltet haben, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale eines Dritten im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts für die Nutzung der Touch-ID oder Face-ID Funktion registriert wurde. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, deren Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale ebenfalls im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts registriert wurde, die EDEKA App verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungsmittel belasten kann.
Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass Dritte Kenntnis von Ihrer Sicherheits-PIN erlangt haben, Dritte eine Touch-ID oder Face-ID auf Ihrem Mobilfunkgerät hinterlegt haben, Ihr Mobilfunkgerät, auf dem die EDEKA App installiert ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, oder missbräuchliche Verfügungen über die EDEKA App vorgenommen wurden, haben Sie unverzüglich die Sperrung des mobilen Bezahlens in der EDEKA App zu verlangen und eine neue Sicherheits-PIN zu vergeben bzw. die Touch-ID oder Face-ID des Dritten von Ihrem Mobilfunkgerät zu entfernen.
Wurde der Sicherheits-PIN zurückgesetzt, setzt die weitere Nutzung der EDEKA App zu Ihrer Sicherheit voraus, dass Sie die Angaben zu Ihrer Bankverbindung neu eingeben.
13. Haftung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet EDEKA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
EDEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
Bei durch EDEKA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung von EDEKA ausgeschlossen.
14. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Sie sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung gegenüber EDEKA zu kündigen.
EDEKA kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung Ihnen gegenüber kündigen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. EDEKA ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt,
- wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App und/oder der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen besteht;
- wenn die EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden;
- die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde;
- trotz entsprechender Anforderung von EDEKA erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden;
- Sie gegen das Abtretungs- oder Übertragungsverbot gemäß Ziffer 7 verstoßen;
- rechtliche oder regulatorische Anforderungen oder technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten den Weiterbetrieb der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen unmöglich oder nur mit für EDEKA unzumutbarem Aufwand möglich machen.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht endgültig abgewickelte Bezahltransaktionen werden noch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt.
15. Vertragsänderungen
EDEKA kann dem Nutzer jederzeit Änderungen des Vertrags vorschlagen. Änderungen des Vertrags werden dem Nutzer spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten.
Setzt der Nutzer die Nutzung der Dienste fort, gilt dies als Annahme der Änderungen. Auf diese Folge wird EDEKA den Nutzer in der Mitteilung der Änderung hinweisen.
16. Übertragung an Dritte
EDEKA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Erklärung Ihnen gegenüber auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung für EDEKA zu übertragen. In diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung dem Dritten gegenüber kündigen.
17. Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern Sie diesen Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Ihnen einen weitergehenden Schutz gewähren.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Im Falle von Beschwerden erreichen Sie uns per E-Mail unter app-info@edeka.de.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Stand: Januar 2025