Lebensmittel gelten als glutenfrei, wenn sei keine oder nur sehr geringe Spuren (max. 20 Milligramm pro Kilo) von Gluten enthalten. Die Lebensmittel sind dann auch für Menschen mit Glutenunverträglichkeit geeignet.
Seit 2005 gilt eine Kennzeichnungspflicht für die häufigsten der potenziell allergieauslösenden Zutaten auf verpackten Lebensmitteln, dazu gehört auch Gluten. Selbst kleinste Mengen glutenhaltiger Zutaten müssen deklariert werden. Komplett glutenfreie Lebensmittel können darüber hinaus durch den Vermerk "glutenfrei" gekennzeichnet werden.
Unverarbeitete tierische Produkte, wie z. B. Fleisch, Fisch, Milch oder Eier und viele pflanzliche Produkte wie Obst, Salate, Nüsse, Kräuter, Kartoffeln sowie alle anderen Gemüse- und Obstsorten sind von Natur aus glutenfreie Lebensmittel.
Wer auf Gluten verzichten will oder muss, der kann anstatt glutenhaltigem Getreide wie Weizen oder Dinkel auf Reis, Mais, Amaranth, Quiona oder Hirse zurückgreifen. Auch Buchweizen ist als Alternative geeignet, da es trotz seines Namens nicht mit dem glutenhaltigen Weizen verwandt ist und zur Gattung der Knöterichgewächse gehört.
Wer Kuchen, Kekse oder Brot backen will, kann also alternativ Amaranthmehl, Buchweizenmehl oder Reismehl verwenden.