Hygienerecht
Seit dem 01.01.2006 gilt für alle EU-Mitgliedsländer mit dem sogenannten "EU-Hygienepaket" ein
einheitliches, neues Hygienerecht*.
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygiene-Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Richtlinie 2004/41/EG zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Eine zentrale Stellung innerhalb des EU-Hygienepakets nimmt die VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene ein.
1. Für wen gilt die neue EU-Verordnung?
Die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und für Ausfuhren.
Die Hauptverantwortung für die Sicherheit des Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer.
2. Wer ist Lebensmittelunternehmer?
Lebensmittelunternehmer sind alle Unternehmer, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem
Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Es ist dabei nicht erheblich, ob diese
Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind.
3. Was ist neu für alle Lebensmittelunternehmer?
Verpflichtung zur Registrierung aller Lebensmittelbetriebe
Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach HACCP-Grundsätzen
Verpflichtung zur Dokumentation aller HACCP-Kontrollen
Eigenkontrollen und Dokumentationen müssen von allen Beteiligten der Lebensmittelkette - unabhängig
von der Größe des Betriebes - vorgenommen werden, so z. B. von
- Urproduzenten (in eingeschränkter Form)
- Herstellern
- Spediteuren und/oder Lebensmittel-Transporteuren
- Groß- und Einzelhändlern
- gewerblichen Küchen
- Gastronomen
- Kiosk- und Imbissbetreibern etc.
Dieses heißt unter anderem: Dass vom Hersteller über den Händler bis zur Küche für alle Beteiligten der
Lebensmittel-Kette die HACCP-Grundsätze gelten.
* Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass in Deutschland im August 2007 - mit der "Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" (Mantelverordnung) - ergänzende Regelungen zu den EU-Verordnungen erlassen wurden.
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