Region Nordbayern-Sachsen-Thüringen
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Einkaufsvollmacht

In Ausnahmefällen können Sie eine dritte Person, die nicht Ihrem Betrieb angehören muss, mit Ihrem Einkauf beauftragen.

Dafür benötigen wir:
  • eine einmalige von Ihnen unterzeichnete Einkaufsvollmacht, welche beim Einkauf vorzulegen ist
    Formular hier zum Download

  • einen Identitätsnachweis der ermächtigten Person (Personalausweis oder Führerschein)
 
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