Einkaufsvollmacht
In Ausnahmefällen können Sie eine dritte Person, die nicht
Ihrem Betrieb angehören muss, mit Ihrem Einkauf beauftragen.
Dafür benötigen wir:
- eine einmalige von Ihnen unterzeichnete Einkaufsvollmacht,
welche beim Einkauf vorzulegen ist
Formular hier zum Download
- einen Identitätsnachweis der ermächtigten Person (Personalausweis oder Führerschein)