Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der
EDEKA C+C Großhandel GmbH
Der Gewerbetreibende und Ausweisinhaber verpflichtet sich mit rechtsverbindlicher Unterschrift für alle
Geschäftsbeziehungen mit der Edeka C+C Großhandel GmbH zur Einhaltung folgender Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Firmenänderungen, insbesondere Inhaberwechsel, Änderung der Bankverbindung bei
Lastschriftverfahren sowie namentliche Änderungen der Einkaufsberechtigten, sind der EDEKA C+C
Großhandel GmbH umgehend ausschließlich schriftlich mitzuteilen. Nachteile und Kosten, die uns durch
nicht mitgeteilte Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des Gewerbetreibenden.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Gewerbetreibenden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Durch rechtsverbindliche Unterschrift bei der Erstellung der Stammdaten des
Gewerbetreibenden wird gleichzeitig versichert, dass die übergebenen und zusätzlich im Großmarkt
aushängenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen sind und sie in allen Teilen als verbindlich
anerkannt werden.
Für den Kunden des Lieferservice/Zustellgeschäft gelten zusätzlich zu den Bedingungen unter
Punkt A. die speziellen Geschäftsbedingungen unter Punkt B.
A. Ladenverkauf/Abholung
1. Die von Edeka C+C Großhandel GmbH
angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung
bestimmt. EDEKA C+C Großhandel GmbH ist berechtigt, die vom Inhaber des Gewerbebetriebes oder
einkaufsberechtigten Mitarbeiter eingekauften Waren daraufhin zu kontrollieren.
Der Zutritt zur den C+C Betriebsstätten ist nur mit einem gültigen EDEKA C+C Großhandel
GmbH-Einkaufsausweis zulässig.
Der "EDEKA-Einkaufsausweis" ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit
einem Personalausweis des Einkaufsberechtigten gültig. Für den Fall der Verhinderung des
Einkaufsberechtigten kann in Ausnahmefällen dieser eine andere Person zum einmaligen gewerblichen
Einkauf schriftlich ermächtigen. Jeder Einkauf erfolgt im Auftrag und im Namen des betreffenden
Gewerbetreibenden. Dieser ist ausschließlich Vertragspartner. Der Inhaber der Ausweiskarte ist somit
zur Abgabe aller Erklärungen berechtigt. Die jeweils auf dem Ausweis genannte Person ist berechtigt
eine Begleitperson mitzunehmen.
2. Der Ausweis ist seitens der EDEKA C+C
Großhandel GmbH jederzeit kündbar und auf Verlangen zurückzugeben. EDEKA C+C Großhandel GmbH ist
diesbezüglich nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.
Der Inhaber des Gewerbebetriebes
verpflichtet sich, seine Ausweise unaufgefordert an die EDEKA C+C Großhandel GmbH zurückzugeben,
sobald er seinen Gewerbebetrieb einstellt.
Verlust des Einkaufsausweises oder Entzug der
Einkaufsberechtigung hat der Gewerbetreibende unverzüglich der EDEKA C+C Großhandel GmbH mitzuteilen.
3. EDEKA C+C Großhandel GmbH-Preisangaben sind ohne Mehrwert-steuer. Die
in "EDEKA C+C Großhandel GmbH-Angeboten" genannten Preise haben befristete Gültigkeit.
Angebotsmengen sind freibleibend und solange Vorrat reicht. Höchstabgabemengen behalten wir uns vor.
4. Wer Originalgebinde aufreißt oder beschädigt, ist zur Abnahme
verpflichtet.
Berechnetes Leergut wird nur in Originalgebinden -sortenrein sortiert- gegen
Erstattung des Pfandbetrages und nur in dem Umfang zurückgenommen, wie bei EDEKA C+C Großhandel GmbH
Vollgut gekauft worden ist.
5. Werden preisgebundene Artikel erworben, so
sind die für den Wiederverkauf vorgeschriebenen Endverbraucherpreise einzuhalten.
6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt ausschließlich in bar Zug um Zug
gegen Abgabe der Ware. Übrige Zahlungsweisen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der
Geschäftsleitung möglich.
Der Gewerbetreibende bleibt selbst zum Ausgleich der Forderungen
verpflichtet, wenn ein Dritter auf seine Verbindlichkeit leistet.
Bei Schecks und sämtlichen
unbaren Zahlarten bzw. Kreditgewährung ist der Inhaber des Gewerbebetriebes damit einverstanden,
dass Bank oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung sowie Auskünfte über Name und Adresse eingeholt
werden können.
7. Eigentumsvorbehalt:ie Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch bis zur eventuellen Einlösung von Schecks und
Lastschriften, Eigentum der EDEKA C+C Großhandel GmbH. Alle Leistungen erfolgen unter
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Gewerbetreibenden erst über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsbeziehung mit der EDEKA C+C Großhandel GmbH getilgt hat.
Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Gewerbetreibenden bezeichnete Wareneinkäufe
bezahlt worden ist. Bei laufender Verrechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als
Sicherung für die Saldenforderung der EDEKA C+C Großhandel GmbH. Falls Schecks in Zahlung gegeben
worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Gewerbetreibende bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen an die EDEKA C+C
Großhandel GmbH ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung der EDEKA C+C Großhandel GmbH, bis
deren sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Gewerbetreibenden befriedigt sind.
Eingriffe Dritter in das Vorbehaltseigentum der EDEKA C+C Großhandel GmbH sind dieser vom
Gewerbetreibenden unverzüglich mitzuteilen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Gewerbetreibenden.
Bei Zahlungsverzug des Gewerbetreibenden kann die EDEKA C+C Großhandel GmbH die unter Vorbehalt
geleisteten Waren vom Gewerbetreibenden zurückholen. Der Gewerbetreibende verzichtet hiermit bereits
unwiderruflich auf die Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden, falls die EDEKA C+C Großhandel
GmbH von diesem Recht Gebrauch macht. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Gewerbetreibenden nicht
von seiner Haftung für den Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen
Besitz übergegangen ist. Der Gewerbetreibende ist sich mit der EDEKA C+C Großhandel GmbH darüber einig,
dass alle Rechte und Ansprüche des Gewerbetreibenden gegenüber Versicherungen aus der Versicherung des
Vorbehaltsgutes an die EDEKA C+C Großhandel GmbH zur Sicherung abgetreten sind, bis deren sämtliche
Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Gewerbetreibenden befriedigt sind. Das Vorbehaltsgut ist
vom Gewerbetreibenden auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc. zu versichern.
Die EDEKA C+C Großhandel GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des Gewerbetreibenden, Sicherheiten
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der der EDEKA C+C Großhandel GmbH zustehenden
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % nicht nur vorübergehend übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der EDEKA C+C Großhandel GmbH. Bei der Ermittlung
des realisierbaren Wertes geht die EDEKA C+C Großhandel GmbH grundsätzlich von den jeweiligen
Einkaufspreisen der Vorbehaltsware zuzüglich MwSt. aus. Allerdings behält sich die EDEKA C+C Großhandel
GmbH unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das Recht vor, den realisierbaren Wert der
Sicherheiten in anderer Weise zu ermitteln, um auf diese Weise ihre Sicherungsinteressen angemessen in
Ansatz zu bringen.
8. Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist mit Übergabe/Zugang der Rechnung,
frühestens jedoch mit der Übernahme der Ware fällig. Zahlbar netto ohne Abzug.
Im Verzugsfall werden alle offenen Posten sofort zur Zahlung fällig.
Stundungszusagen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung der EDEKA C+C Großhandel GmbH. Ist eine Zahlung nicht binnen einer Frist
von 7 Tagen oder nach dem vereinbarten Zahlungsziel nach Zugang der Rechnung bzw. Übergabe der Ware
bei der EDEKA C+C Großhandel GmbH eingegangen, oder wird eine Lastschrift oder ein Scheck zu Lasten des
Gewerbetreibenden von dessen Bankinstitut nicht eingelöst, so ist die EDEKA C+C Großhandel GmbH
berechtigt, zur Deckung der bei ihr entstehenden Zinsen und Kosten vom Käufer ohne weiteren Nachweis
Zinsen und Mahnkosten zu verlangen. Dem Gewerbetreibenden bleibt es vorbehalten, geringere Kosten der
EDEKA C+C Großhandel GmbH nachzuweisen; der EDEKA C+C Großhandel GmbH bleibt es vorbehalten, höhere
Kosten nachzuweisen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Gewerbetreibenden ist die EDEKA C+C Großhandel
GmbH zudem berechtigt, die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuen Geschäfte zu
verweigern. Die EDEKA C+C Großhandel GmbH ist berechtigt, Ratenzahlungen des Gewerbetreibenden auch
bei entgegenstehender Bestimmung des Gewerbetreibenden auch auf andere Verpflichtungen des
Gewerbetreibenden gegenüber der EDEKA C+C Großhandel GmbH zu verrechnen. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes oder der Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen gegenüber fälligen Forderungen der EDEKA C+C Großhandel GmbH ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
9. Die Anzeige von Mängeln hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu
erfolgen. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat EDEKA C+C Großhandel GmbH die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung,
den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der
Gewerbetreibende ist berechtigt, nach Fehlschlagen der Nacherfüllung, den Kaufpreis zu mindern oder
den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Unberührt bleiben hiervon die Regelungen des
Verbrauchsgüterkaufs. Ansprüche wegen Mängel verjähren nach 12 Monaten nach Kauf.
10. Das Parken auf dem EDEKA C+C Großhandel GmbH-Gelände, das
Betreten der EDEKA C+C Großhandel GmbH-Betriebe und die Benutzung von Transportmitteln geschehen auf eigene
Gefahr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen für alle Schäden, die nicht an der Ware selbst
entstanden ist, wenn kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, von schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der Übernahme einer
Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft vorliegt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet EDEKA C+C Großhandel GmbH nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.Kinder und Minderjährige haben nur in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter
Zugang in die Großhandelsmärkte. Eine Haftung von EDEKA C+C Großhandel GmbH bei Betreten durch Kinder
und Minderjährige ist ausgeschlossen.
11. Dem Inhaber des Gewerbebetriebes ist bekannt, dass seine umstehend
angegebenen Daten zur Person gespeichert und zur Erstellung seiner Einkaufsrechnungen innerhalb des
Betriebes von EDEKA C+C Großhandel GmbH übermittelt werden und auch zur Einbeziehung seines Gewerbebetriebes
in die EDEKA C+C Großhandel GmbH-Werbung dienen.Sollte durch Verstoß gegen die vorstehend unter Ziffer 1-9
aufgeführten Bedingungen der EDEKA C+C Großhandel GmbH oder Dritten irgendein Schaden entstehen, so
verpflichtet sich der Inhaber des Gewerbebetriebes zum vollen Schadenersatz.
12. Datenschutz: Die EDEKA C+C Großhandel GmbH weist darauf hin, dass sie
die für den Geschäftsablauf notwendigen Kundendaten wie Name, Anschrift, Bestellungen etc. elektronisch in
einer Datenverarbeitungsanlage speichert. Die Daten werden entsprechend den Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes vor Missbrauch geschützt. Der Gewerbetreibende ist mit der Speicherung dieser
Daten einverstanden.
13. Erfüllungsort: Erfüllungsort aller Lieferungen und
Zahlungen ist der Ort, an dem die EDEKA C+C Großhandel GmbH ihren jeweilige Betriebsstätte hat. Soweit dies
gesetzlich zulässig ist, vereinbaren EDEKA C+C Großhandel GmbH und Gewerbetreibender als Gerichtsstand hiermit
Würzburg.
B. Zustellgeschäft
1. Lieferung: Die EDEKA C+C Großhandel GmbH liefert bestellte Ware zum
vereinbarten oder nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden,
Streiks und andere für die EDEKA C+C Großhandel GmbH unabwendbare Ereignisse berechtigen, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Gewerbebetriebinhaber /
Abnehmer ist verpflichtet, in solchen Fällen die Ware auch mit der dadurch verursachten Verspätung anzunehmen.
Die EDEKA C+C Großhandel GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Warenanlieferungen erfolgen nach einem von der EDEKA C+C Großhandel GmbH festgelegten Touren- und Terminplan.
Dieser Plan kann von der EDEKA C+C Großhandel GmbH den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden.
Über jede Lieferung hat der Gewerbetreibende auf Verlangen eine Empfangsbestätigung zu unterzeichnen.
Geschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung der EDEKA C+C
Großhandel GmbH. Individuelle Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
vereinbart sind. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des
Gewerbebetreibinhabers entstehen, gehen zu dessen Lasten.Die Prüfung der lebensmittelrechtlichen
Verkehrsfähigkeit in Erfüllung der der EDEKA C+C Großhandel GmbH und dem Gewerbebetriebinhaber obliegenden
lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten hat dieser für jede Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab
Abnahme, spätestens jedoch vor der Weiterverarbeitung, auf erkennbare Mängel vorzunehmen. Wenn insoweit der
Gewerbebetriebinhaber einen Mangel entdeckt, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware
einschränkt oder ausschließt, so darf er die Ware weder weiterverarbeiten, noch an Dritte herausgeben oder
verkaufen. Der Gewerbetreibende hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, die eine versehentliche Herausgabe,
Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung verhindern. Liegt an einem Einzelartikel aus einer
Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder
verhindert, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich
bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler
vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfasst. Der Gewerbetreibende ist ferner verpflichtet, die gelieferten
Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht.
Entdeckt der Gewerbetreibende bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen Mangel, der
die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet,
die EDEKA C+C Großhandel GmbH hiervon unverzüglich, von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Warenpartie
innerhalb von 12 Stunden, zu informieren. Die EDEKA C+C Großhandel GmbH ist berechtigt, Schäden, die ihr aus
einer Nichtanzeige oder einer nicht rechtzeitigen Anzeige entstehen, an den Gewerbetreibenden zu belasten.
2. Probeziehungen: Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere
Institutionen, die kraft gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von der EDEKA C+C Großhandel
GmbH bzw. im Streckengeschäft gelieferten Waren Proben ziehen, hat der Gewerbetreibende darauf zu achten,
dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine versiegelte Gegenprobe zurücklässt und eine schriftliche
Bestätigung über die Probenentnahme ausstellt. Der Gewerbetreibende ist sodann verpflichtet, die Gegenprobe
sachgemäß und möglichst lange haltbar zu verwahren, die EDEKA C+C Großhandel GmbH unverzüglich über die
Probeziehung zu informieren und ihr eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheins zu übermitteln.
Schäden, die der EDEKA C+C Großhandel GmbH durch die Nichtinformation über eine Probeziehung oder die
unsachgemäße Lagerung der Gegenprobe eventuell entstehen, trägt der Gewerbetreibende.
3. Mängelrüge: Soweit der Gewerbetreibende Mängel der Ware nicht innerhalb
von 24 Stunden ab der Abnahme der Ware rügt, ist jede Haftung der EDEKA C+C Großhandel GmbH für Sachmängel,
Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es
handelt sich um verborgene Mängel. Verborgene Mängel sind ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung
zu rügen. Die EDEKA C+C Großhandel GmbH haftet weder für natürlichen Schwund, noch für Lakeverluste oder die
handelsüblichen Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware. Gewichtsangaben beziehen sich
auf das vom Hersteller oder im Auslieferlager festgestellte Gewicht. Der Gewerbetreibende hat den aus der
Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen (z.B. Gewebewasser). Im Falle der
berechtigten Mängelrüge seitens des Gewerbetreibenden ist die EDEKA C+C Großhandel GmbH berechtigt, Ansprüche
auf Wandlung oder Minderung durch Ersatzlieferung mangelfreier Ware abzuwenden. Bei fehlerhafter
Ersatzlieferung bleiben die Ansprüche auf Wandlung oder Minderung erhalten. Die Geltendmachung von
Mängelfolgeschäden durch den Gewerbetreibenden ist ausgeschlossen, es sei denn, die EDEKA C+C Großhandel
GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Ansprüche wegen Mängel verjähren nach 12 Monaten nach Ablieferung. Bei Belieferung im Streckengeschäft gilt
insbesondere, dass Mängelansprüche vom Gewerbetreibenden binnen 24 Stunden zunächst ausschließlich gegen den
Vorlieferanten zu erheben sind und die im Streckengeschäft bezogene Ware nicht von der EDEKA C+C Großhandel
GmbH zurückgenommen wird; eine etwaige Rückgabe hat unmittelbar an den Lieferanten zu erfolgen. Zu diesem
Zweck tritt bereits jetzt die EDEKA C+C Großhandel GmbH ihre Mängelansprüche gegen den Vorlieferanten an den
Gewerbetreibenden ab. Der Gewerbetreibende nimmt die Abtretung an Erfüllungs statt hiermit an. Nur wenn gegen
den Vorlieferanten Mängelansprüche wegen dessen fehlender Leistungsfähigkeit nicht durchsetzbar sind, lebt
die Pflicht zur Mängelbeseitigung wieder auf.
4. Preise: Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Bestellung
gültigen Verkaufspreise für das Zustellgeschäft der EDEKA C+C Großhandel GmbH. Das nach Handelsbrauch bei
Abgang der Ware ermittelte Gewicht wird der Berechnung zugrunde gelegt. Die von uns herausgegebenen Preislisten
bleiben unser Eigentum und sind streng vertraulich zu behandeln.
5. Leihemballagen: Mehrwegpaletten (z.B. Euro-, Düsseldorferpaletten),
Leihgebinde und Leihkisten verbleiben im Eigentum der EDEKA C+C Großhandel GmbH (Tauschverkehr). Der
Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Ware in den Transporthilfsmitteln in Empfang zu nehmen, die
Transporthilfsmittel pfleglich zu behandeln und entleert bei der nächsten Ablieferung zurückzugeben.
Die gelieferten Transportmittel werden mit dem festgesetzten Pfandbetrag zzgl. der gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer belastet und bei der Rückgabe entsprechend gutgeschrieben. Über die
Basismenge hinausgehenden Transportmittel werden mit dem festgelegten Pfandbetrag jeweils zuzüglich
der gültigen Umsatzsteuer, belastet und bei Rückgabe entsprechend gutgeschrieben. Die Gutschrift wird
auf der nächsten Rechnung abgesetzt. Schadenersatz wird in Höhe des Wiederbeschaffungswertes,
mindestens jedoch in Höhe der üblichen Pfandbeträge, geschuldet, es sei denn, der Gewerbetreibende
kann einen niedrigeren Schaden nachweisen. Bei Ablieferung sind die abliefernden Mitarbeiter gehalten,
über die für die Ablieferung notwendigen Arbeiten hinausgehende Leistungen nicht zu erbringen; der
Gewerbetreibende kann solche Leistungen nicht verlangen. Müssen Transportmittel trotzdem von den
Mitarbeitern der EDEKA C+C Großhandel GmbH entleert werden, so können dem Gewerbetreibenden hierfür
Kosten belastet werden. Berechnetes Leergut wird nur in Originalgebinden - sortenrein sortiert -
gegen Erstattung des Pfandbetrages und nur in dem Umfang zurückgenommen, wie bei uns Vollgut gekauft
worden ist.
C. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden, so werden die übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Gewerbetreibenden und EDEKA C+C Großhandel GmbH sind in
diesem Falle verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen
wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Im Falle der Kollision zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
EDEKA C+C Großhandel GmbH und ausdrücklich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Gewerbetreibenden haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EDEKA C+C Großhandel GmbH den Vorrang.
Stand 01.12.2009