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Einkaufsvollmacht
In Ausnahmefällen können Sie eine dritte Person, die nicht Ihrem Betrieb angehören muss, mit Ihrem Einkauf beauftragen.
Dafür benötigen wir:
- eine einmalige von Ihnen unterzeichnete Einkaufsvollmacht, welche beim Einkauf vorzulegen ist
Formular hier zum Download
- einen Identitätsnachweis der ermächtigten Person (Personalausweis oder Führerschein)
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